Montag, 13.07.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 1354/15
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Montag, 13.07.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1022 Js 7176/18
Das Amtsgericht Idar-Oberstein - Schöffengericht - hat die beiden jetzt 24 Jahre alten Angeklagten aus Saarbrücken wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bzw. einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten sollen entsprechend eines gemeinsam zuvor gefassten Tatplans von einem ihnen persönlich bekannten Zeugen am 28.05.2018 gegen 12:30 Uhr in Idar-Oberstein in wütendem Tonfall die Herausgabe von Geld verlangt haben. Als der Zeuge dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, sei er von einem der beiden Angeklagten erst geschubst, dann ins Gesicht geschlagen und schließlich in den „Schwitzkasten“ genommen worden. Der zweite Angeklagte habe gedroht, dem Zeugen ins Gesicht zu treten. Im weiteren Verlauf sollen die Angeklagten dem Zeugen eine Silberkette im Wert von ca. 100,00 € vom Hals gerissen und ein Handy im Wert von ca. 200,00 € aus der Hosentasche genommen haben, um es für sich zu behalten.
Der Zeuge soll unter anderem multiple Prellungen und Schmerzen im Halsbereich sowie im rechten Unterarm, Unterkiefer und am Kopf erlitten haben.
Die Angeklagten haben die ihnen vorgeworfene Tat bestritten.
Donnerstag, 16.07.2020, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1044 Js 13726/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 56 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Alzey-Worms wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll sich am 17.08.2019 in einem Club in Bad Kreuznach in Besitz von 21 Ecstasy-Tabletten sowie einer Zigarre mit 1,33 Gramm Cannabis befunden haben, obwohl er gewusst habe, dass er über eine entsprechende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht verfügte.
Der Angeklagte hat die Begehung der Tat erstinstanzlich eingeräumt.
Freitag, 17.07.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1041 Js 5920/19 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 23 Jahre alten, derzeit untergebrachten Angeklagten aus dem Landkreis Bad Kreuznach versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Raub, sowie Hausfriedensbruch in 2 Fällen vor, wobei er eine Tat (Fall 1) als Heranwachsender begangen haben soll.
Fall 1:
An einem nicht mehr näher feststellbaren Tag im Mai oder Juni 2016 soll der Angeklagte als Beifahrer seiner Mutter auf der B 41 in Höhe Waldböckelheim während des Führens eines PKW in das Lenkrad gegriffen und es ruckartig nach unten gezogen haben. Das Fahrzeug, das zu dieser Zeit eine Geschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h gehabt habe, sei hierdurch ins Schlingern geraten. Durch mehrfaches Gegenlenken sei es der Zeugin gelungen, das Fahrzeug wieder unter Kontrolle zu bringen.
Fall 2:
Am 05.06.2019, gegen 11:00 Uhr, soll der Angeklagte in dem Haus seiner Eltern in der Küche seiner Mutter ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 11 cm an den Hals gehalten haben.
Fall 3:
Anschließend soll der Angeklagte in das Wohnzimmer des elterlichen Hauses gegangen sein und dort mit dem Messer wiederholt in Richtung seines Vaters gestochen haben, der diesen Stichen jedoch ausweichen konnte und unverletzt blieb.
Fall 4:
Am selben Tag, gegen 11:40 Uhr, soll der Angeklagte zu Fuß an der L 108 zwischen Waldböckelheim und Hüffelsheim unterwegs gewesen sein. Eine Zeugin habe den Angeklagten mit ihrem PKW passieren wollen. Daraufhin sei dieser mit ausgebreiteten Armen auf die Fahrbahn getreten, so dass die Zeugin zum Anhalten gezwungen gewesen sei. Der Angeklagte habe dann versucht die Beifahrertür zu öffnen, der Zeugin sei es jedoch rechtzeitig gelungen, die Türen zu verriegeln. Daraufhin habe der Angeklagte auf die Motorhaube des Fahrzeugs geschlagen, wodurch ein Schaden in Höhe von 1.334,39 € entstanden sein soll.
Fall 5:
Am 11.12.2019, gegen 2:00 Uhr, soll der Angeklagte in Odernheim einem Zeugen, der ihm eine Zigaretten angeboten habe, unvermittelt zweimal mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Zeuge soll durch die Schläge Rötungen und eine Schwellung im Bereich des linken Jochbeins erlitten haben.
Fall 6:
Am 18.12.2019, gegen 18:25 Uhr, soll der Angeklagte in Bingen einen Zeugen gefragt haben, ob diese ihm sein Handy verkaufe. Als der Zeuge dies verneinte, soll der Angeklagte ihn mehrfach mit beiden Fäusten in das Gesicht geschlagen haben und ihn in den Schwitzkasten genommen haben. Dabei soll der Angeklagte versucht haben, das Handy des Zeugen aus dessen Westentasche zu entnehmen. Als ihm dies nicht gelang, soll er ein Feuerzeug des Zeugen aus der Tasche genommen haben, um es für sich zu behalten. Der Zeuge soll durch die Schläge Rötungen und Prellungen im Gesicht sowie Schmerzen erlitten haben.
Fälle 7 und 8:
Am Abend des 12.01.2020 und am Vormittag des 14.01.2020 soll der Angeklagte seine frühere Wohnung in Rüdesheim aufgesucht haben, obwohl er dort ausgezogen war und ein ausdrückliches Hausverbot erhalten hatte.
Der Anklagte soll zum jeweiligen Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig gewesen sein.
Er hat sich bislang zu den Taten nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.08.2020 und 07.08.2020.
Freitag, 17.07.2020, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 10.08.2020, 18.08.2020, 19.08.2020, 20.08.2020, 24.08.2020, 25.08.2020, und 27.08.2020.