Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 29. Kalenderwoche 2021

Montag, 19.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16325/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Tonna vor, in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einem 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Saarbrücken vor, in einem Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Fall 1:

Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Tonna soll Mitte Oktober 2019 einem Drogendealer aus Bad Kreuznach angeboten haben, diesem 100.000 Ecstasy-Tabletten zu verkaufen. Der Angeklagte soll sich mit dem Drogendealer zunächst auf eine Übergabe von 5 Ecstasy-Tabletten zur Probe geeinigt haben. Jene 5 Ecstasy-Tabletten soll der Angeklagte dem Drogendealer aus Bad Kreuznach wenige Tage später in Bad Kreuznach übergeben haben.

Fall 2:

Weiterhin sollen der 30 Jahre alte Angeklagte aus Tonna und der 37 Jahre alte Angeklagte aus Saarbrücken Anfang November 2019 ein Telefonat geführt haben. In diesem Telefonat soll der 30 Jahre alte Angeklagte aus Tonna gegenüber dem 37 Jahre alten Angeklagten aus Saarbrücken angeboten haben, über den 37 Jahre alten Angeklagten aus Saarbrücken 300.000 Ecstasy-Tabletten zum Stückpreis zwischen 10 und 15 Cent zu beziehen. Der 37 Jahre alte Angeklagte aus Saarbrücken soll sich mit diesem Angebot einverstanden erklärt und zugesagt haben, die gewünschte Menge Ecstasy-Tabletten zu beschaffen.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 23.07.2021 bestimmt worden.

 

Dienstag, 20.07.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 6020/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kappel wegen versuchter sexueller Nötigung in 4 Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften, wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften und wegen Verbreitung pornografischer Schriften in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende August 2018 bei seinem ehemaligen Lebensgefährten angerufen haben und diesen aufgefordert haben, noch am selben Abend mit diesem den Oral- und Geschlechtsverkehr auszuführen. Der Angeklagte soll seinem ehemaligen Lebensgefährten für den Fall, dass dieser der Aufforderung nicht nachkomme, in Aussicht gestellt haben, die im Besitz des Angeklagten befindlichen pornografischen Fotos seines ehemaligen Lebensgefährten zu veröffentlichen sowie seinen ehemaligen Lebensgefährten mit falschen Anzeigen bei der Polizei zu überziehen. Der ehemalige Lebensgefährte soll sich jener Aufforderung nicht gefügt haben, sondern hilfesuchend die Polizei informiert haben.

Fall 2:

Anfang März 2019 soll der Angeklagte erneut seinen ehemaligen Lebensgefährten angerufen haben und dabei verlangt haben, dass der Bruder seines ehemaligen Lebensgefährten mit dem Angeklagten den Oralverkehr ausführen solle. Andernfalls werde der Angeklagte seinen ehemaligen Lebensgefährten weiterhin belästigen. Auch jener Aufforderung sollen sich der ehemalige Lebensgefährte des Angeklagten und dessen Bruder nicht gefügt haben, sondern Anzeige bei der Polizei gegen den Angeklagten erstattet haben.

Fall 3:

Ferner soll der Angeklagte Anfang März 2019 von einem Fake-Account auf Instagram Nacktfotos seines ehemaligen Lebensgefährten an einen anderen Instagramnutzer geschickt haben. Der andere Instagramnutzer soll zu diesem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt gewesen sein. Dieser Umstand sei dem Angeklagten auch bekannt gewesen. Der Angeklagte soll dem 15-jährigen zudem angeboten haben, dass er ihm 100 Euro geben werde, wenn der Angeklagte dem 15-jährigen „einen blasen“ dürfe.

Fall 4:

Zudem soll der Angeklagte im März 2019 über einen Fake-Account auf Instagram ungebeten und unerwünscht Fotos des nackten Genitalbereichs seines ehemaligen Lebensgefährten an die Freundin des Bruders seines ehemaligen Lebensgefährten geschickt haben.

Fall 5:

Weiterhin soll der Angeklagte Ende April 2019 über Facebook erneut Kontakt zu seinem ehemaligen Lebensgefährten aufgenommen haben. Er soll von diesem gefordert haben, sich noch heute zu treffen und sich vom Angeklagten „einen blasen“ zu lassen. Er soll seinem ehemaligen Lebensgefährten, sofern dieser jener Aufforderung nicht nachgekomme, damit gedroht haben, dass er Nacktfotos seines ehemaligen Lebensgefährten an dessen Schule schicken und auf dem Schulgelände verteilen werde, sowie ihn zusammenschlagen werde.

Fälle 6-7:

Im Sommer 2019 soll der Angeklagte in zwei Fällen über einen Fake-Account auf Instagram erneut ungebeten und unerwünscht Fotos des nackten Genitalbereichs seines ehemaligen Lebensgefährten an die Freundin des Bruders seines ehemaligen Lebensgefährten geschickt haben.

Fall 8:

Schließlich soll der Angeklagte Mitte November 2019 über einen Fake-Account auf Instagram unaufgefordert zwei Fotos des nackten Geschlechtsteils seines Bruders an seinen Bruder geschickt haben. Er soll in seiner Nachricht seinem Bruder in Aussicht gestellt haben, diese online zu stellen, wenn dieser den ehemaligen Lebensgefährten des Angeklagten oder dessen Bruder nicht dazu bewege, mit dem Angeklagten Oralverkehr zu haben. Der Bruder des Angeklagten soll daraufhin gegen den Angeklagten Anzeige erstattet haben.

Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfenen Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 02.08.2021 und den 04.08.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 22.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 849/21

Der am 08.07.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Freitag, 23.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16325/20

Der am 19.07.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

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