Montag, 18.07.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21
Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
In dem für den 18.07.2022 angesetzten Hauptverhandlungstermin soll nach den gegenwärtigen Planungen mit den Plädoyers begonnen werden.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 01.08.2022, 02.08.2022, 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.
Montag, 18.07.2022, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1042 Js 2124/22
Der am 21.06.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, 20.07.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 1030/20
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 27 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Fischbach vom Tatvorwurf des versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach legt der Angeklagten zur Last, Anfang Dezember 2019 über das Darknet 9,7 Gramm Amphetamin bestellt und dieses mit Bitcoins bezahlt zu haben.
Das Amtsgericht Bad Sobernheim konnte auf Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme nicht die zweifelsfreie Überzeugung gewinnen, dass die von der Polizei Anfang Dezember 2019 sichergestellte, an die Adresse der Angeklagten adressierte Postsendung aus den Niederlanden mit einem Inhalt von 9,7 Gramm Amphetamin von der Angeklagten in Auftrag gegeben worden sei. Vielmehr habe nicht ausgeschlossen werden können, dass eine andere Person, hier der ebenfalls in der Wohnung der Angeklagten lebende Bruder der Angeklagten, die Bestellung des Amphetamins aufgegeben habe.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 03.08.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 21.07.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 8140/22
Der am 13.07.2022 begonnene Prozess wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung wird fortgesetzt.
Freitag, 22.07.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 4907/21
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls (Fall 1) und Körperverletzung (Fall 2) sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in weiterer Tateinheit mit vorsätzlichen Führens eines Fahrzeuges ohne den dafür erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2021 in einem Supermarkt in Idar-Oberstein Lebensmittel im Wert von 5,66 Euro mit der Absicht eingesteckt haben, diese nicht zu bezahlen.
Fall 2:
Der Angeklagte soll daraufhin von einem Mitarbeiter des Supermarktes auf die beabsichtigte Entwendung der Lebensmittel angesprochen und in das Büro des Mitarbeiters gebeten worden sein, um die Personalien des Angeklagten festzustellen. Der Angeklagte habe keinen Ausweis vorzeigen können und mitgeteilt, dass er nicht auf das Eintreffen der Polizei warten werde. Im weiteren Verlauf sei es zwischen dem Angeklagten, der die Flucht habe ergreifen wollen, und dem Mitarbeiter zu einem Gerangel gekommen. Dabei sei der Mitarbeiter durch den Angeklagten leicht an der linken Gesichtshälfte in Gestalt von Schrammen verletzt worden, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Mitarbeiter habe den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei fixieren können.
Fall 3:
Ende Februar 2021 soll der Angeklagte am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein mit einem Kraftrad im Bewusstsein teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Auch soll das Kraftrad nicht haftpflichtversichert gewesen sein, was der Angeklagte ebenfalls gewusst habe. Schließlich soll der Angeklagte an dem Kraftrad Zulassungsplaketten angebracht haben, die nicht für jenes Kraftrad, sondern für einen PKW ausgegeben gewesen seien.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 22.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16724/21
Der am 04.07.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.