Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 29. Kalenderwoche 2023

Dienstag, den 18.07.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 6431/22

Der am 11.07.2023 begonnene Prozess wegen schwerem Raub u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 18.07.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 14510/21

Der am 12.07.2023 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 19.07.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 8042/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menger Handel getrieben zu haben und dabei Gegenstände mit sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt seien.

Mitte Juli 2021 soll sich der Angeklagte dazu entschlossen haben, sich durch den Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu verschaffen. Hierzu soll er in seiner Wohnung insgesamt 309,05 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 42,68 Gramm Tetrahydrocannabinol verwahrt haben. In einem Nachtschrank soll er zudem zum Zwecke seiner Verteidigung griffbereit eine geladene Softairwaffe mit dem Kennzeichen F im Fünfeck verwahrt haben. Hierbei soll der Angeklagte gewusst haben, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte; dennoch soll er sich über die fehlende Berechtigung hinweggesetzt haben.

 

Mittwoch, den 19.07.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 16273/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach befindlichen Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Anfang November 2020 soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung des alkoholisierten Angeklagten und seiner damaligen Lebensgefährtin gekommen sein. Im Zuge dieser soll die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten dessen Schwester angerufen und um Abholung des Angeklagten gebeten haben. Während dieses Telefonats soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin in das Gesicht geschlagen haben. Das Opfer soll Schmerzen, eine geschwollene und blutige Nase sowie einen Riss an der oberen Lippe auf der linken Seite erlitten haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Er sei nicht aggressiv gewesen und habe seine damalige Lebensgefährtin auch nicht geschlagen.

 

Donnerstag, den 20.07.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug

Der am 06.07.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 25.07.2023 und den 04.08.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 20.07.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 14296/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 79 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte soll seiner Ex-Ehefrau 350.000,00 EUR schulden, was sich aus einem Schreiben aus dem Jahr 2014 ergebe. Der Angeklagte soll von dem Schreiben aus dem Jahr 2014 gewusst haben. Ob die Forderung noch besteht, soll zwischen den Parteien streitig sein. Ende November 2020 soll der Angeklagte Strafanzeige gegen seine Ex-Ehefrau erstattet haben und bewusst der Wahrheit zuwider behauptet haben, dass ihm das Schreiben aus dem Jahr 2014 nicht bekannt sei. Ihm soll dabei bewusst gewesen sein, dass er seine Ex-Ehefrau wahrheitswidrig verdächtigte, eine Urkundenfälschung und einen versuchten Betrug begangen zu haben. Dies soll er im Rahmens einer polizeilichen Zeugenvernehmung erneut bestätigt haben. Die Staatsanwaltschaft soll daraufhin ein Strafverfahren gegen die Ex-Ehefrau eingeleitet haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten und sich dahingehend eingelassen, dass er sich an das Schreiben aus dem Jahr 2014 nicht habe erinnern können.

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