Montag, den 15.07.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 1234/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 33 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1) und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1
Ende November 2022 soll die Angeklagte während einer verbalen Auseinandersetzung eine Zeugin als „Drecksau“ betitelt und so geschubst haben, dass die Zeugin zu Boden gegangen sein soll. Die Zeugin soll einen Oberarmbruch mit Abriss des Oberarmkopfes erlitten haben. Dies soll die Angeklagte billigend in Kauf genommen haben.
Fall 2
Anfang Januar 2023 soll die Angeklagte während einer weiteren verbalen Auseinandersetzung einen massiven Holzkasten geworfen, dabei aber das eigentliche Ziel verfehlt und stattdessen das Opfer getroffen haben. Dieses soll eine schmerzhafte Prellung am Kopf erlitten haben.
Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Dienstag, den 16.07.2024, 11:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug
Der am 26.06.2024 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.07.2024, 06.08.2024 und den 20.08.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 18.07.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1022 Js 2680/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Diebstahls und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in einem Supermarkt ein Duschgel entwendet haben, indem er dieses in die Innentasche seiner Jacke gesteckt haben soll. An der Kasse soll er nur andere Waren bezahlt haben. Nachdem er von Mitarbeiterinnen auf die ausgelöste Diebstahlssicherung angesprochen worden sein soll, soll er eine zuvor gekaufte Bierflasche am Flaschenhals gepackt und diese in Schlagrichtung der Mitarbeiterinnen gehalten haben, um entkommen zu können.
Der Angeklagte hat sich hierzu dahingehend eingelassen, dass er das Duschgel am Tag zuvor gekauft habe.