Montag, den 14.07.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 10789/24
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 67 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Oberhausen bei Kirn wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Juli 2024 auf facebook einen Post einer Nachrichtenplattform wie folgt öffentlich kommentieren haben: „Alles für Deutschland Alles für die afd“. Dem Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass es sich bei der Wortkombination „Alles für Deutschland“ um eine Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung handele, deren Verwendung in der konkreten Art und Weise verboten sei. Darüber habe er sich bewusst hinweggesetzt.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim teilgeständig eingelassen.