Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 3. Kalenderwoche 2019

Montag, 14.01.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Juli 2017 in seiner Brusttasche 13,34 Gramm Amphetamin, 0,66 Gramm Haschisch und 1 Ecstasy-Tablette verwahrt haben. Ferner sollen sich in der Wohnung des Angeklagten bei einer daran anschließenden Wohnungsdurchsuchung 3 Ecstasy-Tabletten befunden haben.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

Montag, 14.01.2019, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Juni 2017 mit dem Vater seiner Vermieterin aus Anlass etwaiger Mietrückstände des Angeklagten gegenüber seiner Vermieterin am Eingang der Mietwohnung des Angeklagten eine verbale Auseinandersetzung gehabt haben. Im Rahmen dieser verbalen Auseinandersetzung soll der Angeklagte den Vater seiner Vermieterin gegen eine Wand im Flur der Wohnung gedrängt und dem Vater seiner Vermieterin mit der Faust einen Schlag gegen den Oberkörper versetzt haben. Der Vater der Vermieterin des Angeklagten soll dadurch ein Hämatom und Prellungen an der rechten Bauchseite, eine Prellung des Brustkorbes sowie Schürfwunden am Ellenbogen erlitten haben.

Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten, insbesondere geltend gemacht, dass er den Vater seiner Vermieterin im Rahmen der Auseinandersetzung weder geschlagen, noch sonst angefasst habe.

Donnerstag, 17.01.2019, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 71 Jahre alten Angeklagten aus Meddersheim vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach soll der Angeklagte Anfang Juni 2016 Löcher in den Stamm mehrerer Bäume eines neben seinem Haus befindlichen Nachbargrundstücks gebohrt haben. In die gebohrten Löcher soll der Angeklagte das pflanzenvernichtende Mittel Glyphosat eingebracht haben, um eine Schädigung der Bäume herbeizuführen. In der Folgezeit hätten einige der Bäume wegen der Einbringung des Glyphosats und damit einhergehender Vergiftungen vom Eigentümer des Nachbargrundstücks gefällt werden müssen.

Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat zu dem Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft diverse Zeugen vernommen. Auf Grundlage der Vernehmung dieser Zeugen habe das Amtsgericht jedoch nicht zu der Überzeugung gelangen können, dass der Angeklagte die Löcher in die Bäume des Nachbargrundstücks gebohrt und das Glyphosat dort eingebracht habe. Der Angeklagte sei daher nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen gewesen.

Donnerstag, 17.01.2019, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hackenheim wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Juni 2018 in Bad Kreuznach mit einem Pkw unter erheblicher Alkoholisierung eine öffentliche Straße befahren haben. Der Angeklagte soll eine Blutalkoholkonzentration von 2,24 Promille aufgewiesen haben und somit absolut fahruntüchtig gewesen sein. Der Angeklagte soll sich auch bewusst gewesen sein, dass er infolge seines Alkoholgenusses nicht mehr zur Steuerung des Fahrzeuges in der Lage gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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