Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 3. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 13.01.2020, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen jetzt 29 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Mai und Juni 2017 ein nicht versichertes Fahrzeug mit fremden Kennzeichen versehen und mit diesem in Kirn und Umgebung gefahren sein, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz eines Führerscheines war. Dabei soll er gegen einen abgestellten PKW gefahren sein.

Die Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt.

 

Mittwoch, 15.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der jetzt 23 Jahre alten, vorbestraften, derzeit vorläufig untergebrachten Angeklagten vor, durch mehrere selbstständige Handlungen jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit mehrere Körperverletzungen, u.a. gegenüber von Polizeibeamten, begangen zu haben. Weiterhin wird ihr vorgeworfen andere beleidigt und mit der Begehung eines gegen sie gerichteten Verbrechens bedroht zu haben.

Die Angeklagte soll im Jahr 2018 Dritten ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen haben. Sie soll sich mehrfach gegen polizeiliche Maßnahmen körperlich gewehrt und dabei Polizeibeamte verletzt haben. Dabei soll sie die Polizeibeamten auch beleidigt haben. Des Weiteren soll sie Dritte mit einem Messer bedroht haben.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 17.01.2020 und 22.01.2020.

 

Mittwoch, 15.01.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 19.11.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 16.01.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine jetzt 28 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Oberhambach wegen Körperverletzung in zwei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Diebstahl, sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45,00 EUR verurteilt.

Die Angeklagte soll Ende Juli 2017 dem Geschädigten nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung in den Genitalbereich getreten haben. Des Weiteren soll sie dessen Hemd zerrissen und seine Halskette abgerissen haben. Die Halskette soll sie eingesteckt haben. Auf der Polizeiwache soll sie wild um sich geschlagen und dabei Polizeibeamte getroffen und verletzt haben.

Die Angeklagte bestreitet das Tatgeschehen. Sie könne sich nicht daran erinnern den Geschädigten getreten zu haben.

 

Freitag, 17.01.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 15.01.2020 begonnene Prozess wegen Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 22.01.2020.

Teilen

Zurück