Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 3. Kalenderwoche 2023

Montag, den 16.01.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.01.2023, 21.01.2023, 02.02.2023, 03.02.2023, 07.02.2023, 16.02.2023, 17.02.2023, 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 17.01.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 21.01.2023, 02.02.2023, 03.02.2023, 07.02.2023, 16.02.2023, 17.02.2023, 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 17.01.2023, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1043 Js 8303/20

Der am 10.01.2023 begonnene Prozess wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 20.01.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16792/21

Der am 21.12.2022 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.01.2023 und den 27.01.2023 bestimmt worden.

 

Freitag, den 20.01.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 8974/20

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bärenbach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 2) sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen (Fälle 1 und 3), hiervon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Nötigung (Fall 1), jeweils begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2020 eine Chat-Nachricht an seine Schwester mit dem folgenden Inhalt geschrieben haben: „sehe ich dich bei der Mutter oder bekomme mit, dass du sie und den Rest willst, verreckst du wo du stehst du scheiß Geburtsfehler“. Mit dieser Nachricht habe der Angeklagte beabsichtigt seine Schwester von seiner Mutter fernzuhalten sowie sie herabzuwürdigen. In dem Chatverlauf soll er zudem seine Schwester als „kranker Abschaum“, „Nutte“, „scheiß drecks Kind“ und „gestörtes Stück menschlichen Drecks“ bezeichnet haben, um diese herabzuwürdigen.

Fall 2:

Zwei Tage nach dem Vorfall im Fall 1 sollen sich aus Anlass eines Notrufes mehrere Polizeibeamte zum Wohnhaus der Mutter des Angeklagten in Bärenbach begeben haben. Die Mutter des Angeklagten habe in dem Notruf mitgeteilt, dass sie von ihrem Sohn bedroht werde. Bei Antreffen der Polizeibeamten habe der Angeklagte hinter einem Baum festgestellt werden können. Er habe eine Astsäge vor dem Bauch gehalten. Außerdem habe ein Messer griffbereit neben ihm gelegen. Der Angeklagte habe daraufhin den Polizeibeamten zugerufen, dass diese abhauen sollen. Die Polizeibeamten sollen den Angeklagten im Anschluss an jene Äußerung aufgefordert haben, die Astsäge und das Messer wegzulegen und sich auf den Boden zu legen. Auch sollen sie dem Angeklagten den Einsatz eines Tasers angedroht haben. Nach der zweiten Aufforderung habe der Angeklagte die Astsäge zu Boden gelegt und das Messer weggeworfen. Der Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, sei er hingegen nicht nachgekommen. Die Polizeibeamten sollen sodann versucht haben den Angeklagten unter Einsatz von Pfefferspray und massiven Kraftaufwands zu Boden zu bringen. Der Angeklagte soll sich erheblich gegen die von den Polizeibeamten beabsichtigte Fixierungsmaßnahme gesperrt haben. Im Zuge dessen soll ein Polizeibeamter ausgerutscht sein und sich hierbei eine Verletzung im Bereich des Unterschenkels zugezogen haben, was für den Angeklagten voraussehbar gewesen sei. Schlussendlich habe der Angeklagte nach Einsatz eines Schlagstocks durch die Polizeibeamten fixiert und gefesselt werden können. Er habe jedoch während des gesamten Geschehens versucht sich aus den Griffen der Beamten zu befreien. Ferner soll er die Polizeibeamten im Laufe der Maßnahmen als „Penner“, „Idioten“ und „Vollidioten“ bezeichnet haben, um diese herabzuwürdigen.

Fall 3:

Der Angeklagte soll Anfang März 2021 bei der Polizeiwache Hahn angerufen und dem am Telefon befindlichen Polizeibeamten ein Anliegen geschildert haben, welches aus Sicht des Polizeibeamten keine strafrechtliche Relevanz gehabt habe. Vor diesem Hintergrund habe der Polizeibeamte dem Angeklagten angekündigt das Telefonat zu beenden. Dies soll dem Angeklagten missfallen haben, weshalb er gegenüber dem Polizeibeamten die Worte „Fuck you, du Arschloch“ geäußert haben soll, um diesen in seiner Ehre herabzusetzen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26.01.2023 bestimmt worden.

 

Samstag, den 21.01.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Der am 15.12.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.02.2023, 03.02.2023, 07.02.2023, 16.02.2023, 17.02.2023, 23.02.2023, 24.02.2023, 25.02.2023, 27.02.2023, 01.03.2023 und den 02.03.2023 bestimmt worden.

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