Montag, den 13.01.2025, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 1243/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hackenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte, dem im Februar des Jahres 2020 die Fahrerlaubnis entzogen worden sei, soll im Zeitraum von Mitte Juni 2022 bis Anfang Juli 2023 in vier Fällen jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bretzenheim und Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 14.01.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1044 Js 7345/24 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 19 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Birkenfeld vor, als Heranwachsender eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit einer weiteren vorsätzlichen Körperverletzung (Fälle 1 und 2) sowie einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall 3) begangen zu haben.
Fälle 1 und 2:
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 mit seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Birkenfeld einen Streit gehabt haben. Im Verlaufe des Streits soll er seiner damaligen Freundin mehrmals mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen haben sowie sie zu Boden geschubst haben, wodurch seine damalige Freundin mit dem Kopf gegen die Ecke eines Sofas gestoßen sei und ohnmächtig geworden sei. Daraufhin habe er sie in das Schlafzimmer gebracht und die Polizei verständigt, wobei seine damalige Freundin gegenüber den daraufhin erschienenen Polizeibeamten versichert habe, dass es nicht zu verletzenden Handlungen durch den Angeklagten gekommen sei.
Nachdem die Polizeibeamten die Wohnung wieder verlassen gehabt hätten, soll der Angeklagte seine damalige Freundin im Schlafzimmer zu Boden gestoßen haben und die Zimmertür abgeschlossen haben. Danach soll er ihre Haare gepackt und ihren Kopf mehrfach auf den Boden geschlagen haben. Im Anschluss daran soll er sich auf das Bett gelegt haben und, obwohl seine damalige Freundin dem Angeklagten mitgeteilt habe, dass sie das nicht wolle und versucht habe, den Angeklagten von sich zu stoßen, mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.
Fall 3:
Im März 2024 habe sich die damalige Freundin des Angeklagten von diesem getrennt. Da der Angeklagte die Trennung jedoch nicht habe akzeptieren wollen, habe er Mitte Juni 2024 in alkoholisiertem Zustand nachts mehrfach deren Wohnung in Birkenfeld aufgesucht und vehement Einlass verlangt. Nachdem sie hierauf nicht reagiert habe, sei er auf den Balkon geklettert und habe die Glastür der Wohnung aufgetreten. In der Wohnung sei er unvermittelt auf seine im Flur stehende ehemalige Freundin zugelaufen, habe sie auf das Bett im Schlafzimmer gestoßen und sie sodann in Tötungsabsicht mit einer Hand am Hals gepackt und gewürgt. Auch habe er ihr mit der Faust gegen die Stirn geschlagen. Seine ehemalige Freundin habe den Angeklagten gebeten, sie in Ruhe zu lassen, woraufhin der Angeklagte ihr den Mund zugehalten haben soll und sie erneut mit einer Hand am Hals gepackt und zugedrückt haben soll. Im weiteren Verlauf habe seine ehemalige Freundin kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Nachdem diese wieder zu sich gekommen sei, soll er ihr erneut mit einer Hand den Mund zugehalten haben und mit der anderen Hand mit voller Wucht gegen deren Hals gedrückt haben, woraufhin sie erneut das Bewusstsein verloren habe. Der Angeklagte habe erst von ihr abgelassen, als ihr Sohn mit einer Schreibtischlampe auf den Angeklagten eingeschlagen habe.
Fortsetzungstermine sind auf den 27.01.2025, 31.01.2025 und den 14.02.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 15.01.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 10670/23
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Köln vor, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Fall 1:
Der Angeklagte soll am 10.07.2023 in Bad Kreuznach bei zwei männlichen Personen 100 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf gekauft haben.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte am 12.07.2023 in Bad Kreuznach bei den beiden vorgenannten männlichen Personen 50 Gramm Kokain gekauft haben.
Fall 3:
Schließlich soll der Angeklagte Ende Juli 2023 auf Grundlage eines mit den beiden vorgenannten männlichen Personen gefassten Tatplanes ein Treffen für eine der beiden männlichen Personen mit einem Betäubungsmittelhändler in Köln vereinbart haben. Diese männliche Person soll daraufhin zusammen mit einem Begleiter nach Köln gefahren sein und dort 414 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 325 Gramm zu einem Preis von über 11.000 Euro erworben haben. Aus dieser Menge sollen in der Folgezeit 160 Gramm Kokain an den Angeklagten übergeben worden sein. Für die weiteren 254 Gramm Kokain soll der Angeklagte einen Anteil von einem Euro pro Gramm erhalten haben. Die 160 Gramm Kokain sowie weitere 40 Gramm Kokain soll der Angeklagte Ende Juli 2023 an einen nicht identifizierten Abnehmer veräußert haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 21.01.2025 und den 24.01.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 15.01.2025, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az: 2 KLs 1043 Js 1267/20
Der am 17.12.2024 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.01.2025, 23.01.2025, 30.01.2025 und den 07.02.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 16.01.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 1525/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 24 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten, der zuletzt im Ausland lebte, einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll Anfang Februar 2024 an einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen in Idar-Oberstein beteiligt gewesen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte eine männliche Person aus der anderen Gruppe angegriffen haben und dieser Person ohne rechtfertigenden Grund mit einem mitgeführten Messer dreimal in die linke Seite des Oberkörpers gestochen haben. Hierbei habe er eine tödliche Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen. Als die Sirenen sich nähernder Polizeifahrzeuge zu hören gewesen seien, sollen alle Beteiligten voneinander abgelassen haben und geflüchtet sein.
Die männliche Person, welcher gegenüber der Angeklagte das Messer eingesetzt haben soll, habe hierdurch drei Stichverletzungen in der linken Brustkorbseite und einen hierdurch verursachten Pneumothorax erlitten. Ohne die umgehende Behandlung in einem Krankenhaus sei mit einem tödlichen Verlauf zu rechnen gewesen.
Fortsetzungstermine sind auf den 20.01.2025, 21.01.2025, 04.02.2025, 06.02.2025, 18.02.2025 und den 19.02.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 17.01.2025, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 5 NBs 1041 Js 9034/24 jug
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat gegen eine 20 Jahre alte Angeklagte aus Mutterschied wegen Diebstahls unter Anwendung von Jugendstrafrecht einen Kurzeitarrest von vier Tagen verhängt.
Die Angeklagte soll Ende April 2024 aus einem Geschäft in Simmern eine Sonnenbrille im Wert von 16,99 Euro entwendet haben.
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück im Wesentlichen bestritten.
Freitag, den 17.01.2025, 10:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 5094/24
Der am 11.12.2024 begonnene Prozess wegen (besonders) schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.