Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 30. Kalenderwoche 2018

Donnerstag, 26.07.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 33 Jahre alten, wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe des Angeklagten wurde unter Anordnung mehrerer Bewährungsauflagen, unter anderem einem Drogenkonsumverbot nebst Drogenscreening, zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2017 in Simmern 2,54 Gramm Amphetamin verwahrt und Mitte November 2017 in Simmern 0,93 Gramm Amphetamin bei sich geführt haben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Donnerstag, 26.07.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Einspruch des 65 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen Betrugs verworfen.

Der Angeklagte soll zu der auf seinen Einspruch hin anberaumten Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sein.

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