Dienstag, 21.07.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1025 Js 3179/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 33 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften, derzeit in dieser Sache inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls mit Waffen in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung in 2 tateinheitlichen Fällen (Fall 1) sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung (Fall 2) in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung (Fall 3) sowie wegen Diebstahls (Fall 4) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt.
Fall 1
Mitte Januar 2019 soll der Angeklagte im Elektrogeschäft fünf 32 GB Speicherkarten und eine Hörspiel-CD in eine mitgeführte Papiertüte gelegt haben. Dabei soll er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt haben, die Gegenstände ohne zu bezahlen mitzunehmen. Der Angeklagte soll den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert haben.
Beim Verlassen des Eingangsbereiches soll der Ladendetektiv, welcher den Angeklagten beobachtete, diesen angesprochen und am Arm ergriffen haben. Daraufhin soll der Angeklagte den Ladendetektiv angeschrien haben und mit einer Glasflasche in Richtung des Kopfes des Ladendetektivs geschlagen, ihn jedoch nicht getroffen haben. In dem folgenden Gerangel soll der Angeklagte den Ladendetektiv und einen weiteren hinzugekommenen Mann u.a. als „Fotze“ beleidigt haben. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein.
Fall 2
Anfang März 2019 soll der Angeklagte in einem Modegeschäft von vier verschiedenen Kleidungsstücken die Sicherungsetiketten und Preisschilder entfernt und diese versteckt haben. Er soll sodann in der Umkleidekabine die Kleidungsstücke über seine eigene Kleidung angezogen haben, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um seine Kleider und um weiterhin ohne bezahlen zu müssen, das Geschäft verlassen zu können.
Fall 3
Ein Zeuge soll den Angeklagten bei dem unter Fall 2 geschilderten Geschehen beobachtet und die Polizei gerufen haben. Die Polizei soll den Angeklagten aufgefordert haben, die Kleidungsstücke auszuziehen. Der Angeklagte soll beim Ausziehen so sehr an einem Hemd gerissen haben, dass sämtliche Knöpfe abrissen.
Auch in den Fällen 2 und 3 soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein.
Fall 4
Mitte März 2019 soll der Angeklagte in einer Tankstelle eine Flasche Weißwein genommen und unter seiner Jacke versteckt haben. Sodann soll der Angeklagte, wie von Anfang an beabsichtigt, die Tankstelle ohne zu bezahlen verlassen haben.
Der Angeklagte hat die Begehung der Taten erstinstanzlich vollumfänglich eingeräumt.
Donnerstag, 23.07.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1022 Js 2724/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 31 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, Angeklagten aus Waldböckelheim wegen veruntreuender Unterschlagung (Fall 1), Sachbeschädigung (Fall 2) und wegen falscher Verdächtigung (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1
Der Angeklagte soll im November 2018 seine damalige Wohnung gekündigt und bei Auszug die im Eigentum des Vermieters stehende Küchenzeile ohne dessen Erlaubnis ausgebaut und aus der Wohnung verbracht haben. Der Verbleib der Küche soll unklar sein.
Fall 2
Weiterhin soll der Angeklagte einen an einem Heizkörper der Wohnung befestigten Heizkostenverteiler abgerissen haben, sodass die auflaufenden Heizkosten nicht mehr erfasst und nur geschätzt werden konnten.
Fall 3
Der Angeklagte soll Anfang 2019 gegenüber der Polizei wahrheitswidrig geäußert haben, dass er seinem ehemaligen Vermieter die Miete in bar übergeben habe, da dieser die Mieteinnahmen am Finanzamt vorbei habe kassieren wollen. Außerdem erklärte der Angeklagte wahrheitswidrig, dass sein Vermieter gedroht habe „seine polnischen Leute“ bei ihm vorbeizuschicken, wenn er sich an das Finanzamt wende.
Der Angeklagte hat die Taten zunächst bestritten, sich sodann aber im Wesentlichen geständig eingelassen.
Freitag, 24.07.2020, 9:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 5 Ns 1044 Js 12008/19 jug
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine jetzt 20 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte, Angeklagte aus Bad Sobernheim wegen Betrugs in fünf Fällen verwarnt und einen Dauerarrest von zwei Wochen verhängt.
Die Angeklagte soll in mehreren Fällen verschiedene Babyartikel auf verschiedenen Plattformen, wie u.a. Facebook Marketplace, angeboten haben. Obwohl die Käuferinnen jeweils den Kaufpreis an die Angeklagte gezahlt haben sollen, soll die Angeklagte die angebotenen Baby-Artikel nicht versendet haben.
Im August 2019 soll die Angeklagte über eine Plattform Kleider gekauft haben, jedoch nach Erhalt der Kleider diese nicht bezahlt haben.
Die Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Freitag, 24.07.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.