Montag, 26.07.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 19253/19 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten Angeklagten aus Niederhosenbach die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor.
Der Angeklagte soll sich Mitte Oktober 2019 zusammen mit seinem zum damaligen Zeitpunkt 6 Jahre alten Stiefsohn im Garten im Pool aufgehalten haben. Als der Junge, der nackt gewesen sei, nicht mehr im Wasser habe bleiben wollen und weinend Richtung Haus gelaufen sei, soll der Angeklagte den unbekleideten Jungen gepackt haben und über sein Knie gelegt haben. Der Angeklagte soll den Jungen festgehalten haben und sodann den Gartenschlauch, bei dem das Wasser noch aufgedreht gewesen sei, in den Anus des Jungen eingeführt haben. Nach etwa einer Minute soll der Angeklagte den Jungen losgelassen haben. Der Junge soll vor Schmerzen schreiend weggelaufen sein, wobei dem Jungen beim Weglaufen Kot aus dem After gespritzt sein soll. Der Angeklagte soll sich über diesen Anblick köstlich amüsiert haben.
Der Angeklagte bestreitet bislang die Begehung der Tat.
Fortsetzungstermine sind auf den 29.07.2021 und den 04.08.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 28.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 1026/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei eine Schusswaffe oder sonstigen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2021 in einer Garage in Idar-Oberstein unter dem Sitz eines Rollers 280 Gramm Haschisch und 454 Gramm Amphetamin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt haben. Wenige Meter von den Betäubungsmitteln entfernt soll der Angeklagte in einer nicht abgeschlossenen Schublade eine nicht geladene Schreckschusspistole verwahrt haben. Die zu der Schreckschusspistole zugehörige Munition, bestehend aus 21 Knallpatronen und einer Gaspatrone, soll zugriffsbereit neben der Schreckschusspistole gelegen haben. Die Schreckschusspistole soll der Angeklagte zur Absicherung seines Betäubungsmittelhandels vorrätig gehalten haben.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 30.07.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 29.07.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 19253/19 jug
Der am 26.07.2021 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 04.08.2021 bestimmt worden.
Freitag, 30.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 1026/21
Der am 28.07.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe wird fortgesetzt.