Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 30. Kalenderwoche 2022

Montag, 25.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 4129/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach unter anderem eine schwere Brandstiftung im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit vor.

Betreffend den Vorwurf der schweren Brandstiftung soll der Angeklagte Ende März 2021 das Wohnhaus seiner Großmutter in Bad Kreuznach, welches er zusammen mit seiner Großmutter und seinem Onkel bewohnt habe, vorsätzlich in Brand gesetzt haben. Der Onkel des Angeklagten soll sich zum Zeitpunkt der dem Angeklagten zur Last gelegten In-Brandsetzung des Hauses in Kur und die Großmutter des Angeklagten beim Einkaufen befunden haben. Der Angeklagte soll bei dieser Gelegenheit im Kellerraum des Wohnhauses Ottokraftstoff aus einem Kanister verschüttet und diesen angezündet haben. Aufgrund des Brandes soll es zu einer starken Verqualmung und Verrußung des Kellers und des Erdgeschosses des Haus sowie zu thermisch bedingten Putzabplatzungen gekommen sein. Der Angeklagte soll jene Beschädigungen an dem Wohnhaus zumindest billigend in Kauf genommen haben. Das Gebäude sei aufgrund des Brandgeschehens nicht mehr bewohnbar gewesen. Es sei ein Sachschaden in Höhe von ca. 80.000,00 Euro entstanden.

Der Angeklagte soll zum Zeitpunkt des Brandes an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben sowie und dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 29.07.2022 bestimmt worden.

 

Montag, 25.07.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1044 Js 3296/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 61 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 1) sowie versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 2) unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang März 2021 mit einem von ihm mitgeführten Schraubenzieher die Wohnungstür eines Mehrfamilienhauses in Bad Kreuznach aufgehebelt sowie eine mit einem Vorhängeschloss versehene Kellertür des Kellerabteils eines Bewohners des Mehrfamilienhauses aufgebrochen haben. Aus diesem Kellerabteil soll der Angeklagte eine Kiste Bier im Wert von 15,00 Euro entwendet haben, um diese für sich zu behalten. Der Angeklagte soll hierbei unter dem Einfluss von Alkohol (Atemalkoholkonzentration von 1,67 Promille) gestanden haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Oktober 2021 mittels eines von ihm mitgeführten Schraubenziehers das Fenster einer Werkstatt in Bad Kreuznach aufgehebelt haben und durch das Fenster in die Werkstatt eingestiegen sein, um nach stehlenswerten Gegenständen Ausschau zu halten. Dabei sei eine am Fenster befindliche Jalousie beschädigt worden. Der Angeklagte soll sodann im Büro der Werkstatt mehrere Gegenstände zum Zwecke des Abtransports zusammengeräumt haben, sei jedoch hierbei vom Inhaber der Werkstatt auf frischer Tat entdeckt worden, sodass es zu einem Entwenden der Gegenstände nicht mehr gekommen sei.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Fall 1 vor dem Amtsgericht bestritten. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht teilweise bestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 29.07.2022 und den 15.08.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 29.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 4129/21

Der am 25.07.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

 

 

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