Montag, den 24.07.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1022 Js 3582/18
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 32 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall in drei Fällen und wegen gemeinschaftlichem Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt.
Mitte Juni 2017 soll der Angeklagte gemeinsam mit bislang unbekannt gebliebenen Mittätern in Sohren in das Bürogebäude eines Gebrauchtwagenhandels eingedrungen sein, indem ein Fenster aufgedrückt und eine Tür aufgehebelt worden sein soll. Es sollen zwei Laptops sowie ein Schnellstarter-Set für Automobile im Gesamtwert von 750,00 EUR entwendet worden sein.
Im Anschluss sollen der Angeklagte und seine unbekannten Mittäter das mit einer Kette gesicherte Eingangstor der benachbarten Firma aufgebrochen und die Tür zum Bürogebäude aufgehebelt haben. Dort sollen sie einen Autoschlüssel an sich genommen und das dazugehörige Fahrzeug der Marke Seat „Altea“ im Wert von ca. 5.000,00 EUR entwendet haben. An dem Fahrzeug sollen in der Folge Schäden eigetreten sein, für welche Reparaturkosten in Höhe von 2.000,00 EUR angefallen sein sollen. Das Fahrzeug soll später wieder zu dem Geschädigten zurückgelangt sein.
Weiterhin sollen der Angeklagte und seine unbekannten Mittäter bei einer dritten Firma amtliche Kennzeichen entwendet und an dem Seat „Altea“ montiert haben.
Der Angeklagte und seine unbekannten Mittäter sollen sodann mit dem entwendeten Seat „Altea“ nach Kirchberg gefahren sein und dort mittels Vorschlaghämmern die gläserne Tür eines Musikinstrumentenhandels aufgebrochen haben. Aus dem Ladengeschäft sollen mehrere Musikinstrumente im Wert von insgesamt 94.436,00 EUR entwendet worden sein.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er mit den Tatvorwürfen nichts zu tun habe.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 07.08.2023 und den 16.08.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 27.07.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 4235/22
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Anfang März 2022 soll der Angeklagte in Kirchberg ein Fahrzeug geführt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass sein Führerschein zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmt war und er somit kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen durfte.
Mitte März 2022 soll der Angeklagte in Simmern ein Fahrzeug geführt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass sein Führerschein zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmt war und er somit kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen durfte. Dabei soll der Angeklagte vor einer nachfolgenden Polizeikontrolle geflüchtet sein und versucht haben mit dem parallel fahrenden Polizeifahrzeug zu kollidieren. Die Kollision soll durch ein Ausweichen der Polizeistreife verhindert worden sein. Bei dem Angeklagten soll eine Blutalkoholkonzentration von 1,94 Promille festgestellt worden sein.
Der Angeklagte hat sich hinsichtlich der Tatvorwürfe geständig eingelassen.