Montag, den 22.07.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 17061/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahren alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) und wegen Betruges (Fall 2) unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderem Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang September 2022 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Zu diesem Zeitpunkt habe gegen den Angeklagten ein behördliches Fahrverbot wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung Mitte April 2022 bestanden. Der Angeklagte habe von diesem Fahrverbot zum Zeitpunkt der Teilnahme mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr Anfang September 2022 keine Kenntnis gehabt. Jene fehlende Kenntnis habe auf einem Sorgfaltsverstoß des Angeklagten beruht, da er seine Post nicht geöffnet habe.
Fall 2:
Der Angeklagte soll über facebook Auto-Ersatzteile für einen BMW zum Verkauf angeboten haben. Der Käufer der Auto-Ersatzteile habe Mitte Juli 2022 den Kaufpreis in Höhe von 380 Euro inklusive Speditionskosten an den Angeklagten gezahlt. Der Angeklagte soll die Ware sodann, wie von Anfang an von ihm beabsichtigt, nicht an den Käufer ausgeliefert haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach hinsichtlich des Falles 1 geständig eingelassen, hingegen den Tatvorwurf im Fall 2 bestritten.
Dienstag, den 23.07.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug
Der am 26.06.2024 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.08.2024 und den 20.08.2024 bestimmt worden.
Mittwoch, den 24.07.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 2463/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende November 2022 aus einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach Zigaretten im Gesamtwert von 35 Euro, in der Absicht die Ware nicht zu bezahlen, entwendet haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.