Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 31. Kalenderwoche 2017

Mittwoch, 02.08.2017 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 26.07.2017 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

Donnerstag, 03.08.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 07.07.2017 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 03.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt sowie die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Vollstreckung der Strafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt. Wegen eines weiter angeklagten Falles einer gefährlichen Körperverletzung und eines weiter angeklagten Falls der Bedrohung hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.

Im Mai 2016 soll der Angeklagte bei einem Polizeieinsatz aufgrund einer körperlich ausgetragenen Streitigkeit des Angeklagten mit einem Nachbarn einen der Polizeibeamten beleidigt haben.

Im September 2016 soll sich der Angeklagte in seiner Wohnung mit seiner Lebensgefährtin gestritten haben. Als die von seiner Lebensgefährtin hinzugerufenen Polizeibeamten die Wohnung hätten betreten wollen, habe der Angeklagte nach den Beamten getreten, so dass er letztlich habe fixiert werden müssen. Er habe ferner nach einem Beamten gespuckt, diese fortwährend beleidigt und ihnen gegenüber angekündigt haben, sie „plattmachen“ zu wollen.

Im Oktober 2016 habe der Angeklagte ohne rechtfertigenden Grund einem Zeugen zwei Faustschläge ins Gesicht verletzt.

Im Dezember 2016 sei es wieder zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin gekommen, wobei der Angeklagte seiner Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen haben soll.

Auch im Januar 2017 sei es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin gekommen, wobei er diese mit der Faust ins Gesicht geschlagen und an den Haaren gezogen haben soll. Eine in der Wohnung anwesende Zeugin soll der Angeklagte ebenfalls geschlagen, an den Haaren gezogen und bespuckt haben.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Berufung eingelegt.

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