Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 31. Kalenderwoche 2022

Montag, 01.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.08.2022, 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Montag, 01.08.2022, 09:30 Uhr. 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 8125/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 41 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Beleidigung und versuchter Nötigung (Fälle 1 und 2) unter Einbeziehung von Strafen aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro verurteilt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Idar-Oberstein die 41 Jahre alte Angeklagte wegen Beleidigung in fünf Fällen (Fälle 3, 4, 5, 6 und 9), in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 9), und wegen Betruges in zwei Fällen (Fälle 7 und 8) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Mitte Mai 2020 eine von einem Fitnessstudio mit der Geltendmachung von Mitgliedsbeiträgen gegenüber der Angeklagten beauftragte Rechtsanwältin in einer E-Mail als „Schlange“, „Fotze“, „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet haben, um sie in ihrer Ehre herabzusetzen.

Fall 2:

Einen Tag später soll die Angeklagte erneut eine E-Mail an jene Rechtsanwältin geschrieben haben, in welcher sie die Rechtsanwältin dazu habe bewegen wollen, nicht mehr im Auftrag des Fitnessstudios gegen sie tätig zu werden. In dieser E-Mail soll die Angeklagte unter anderem geschrieben haben:

„sehr gefährlich und mutig sich jettt auch noch mit der italienischen Mafia anzulegen u trotz belegen zu behaupten kein Geld bekriegt!! weiter so das mögen Mafia Bosse wie mein man ganz besonders lange verleben sie aber mit solchen gefährlichen Strategien ganz bestimmt nicht!!“

Fall 3:

Anfang Juni 2020 soll die Angeklagte ihren früheren Vermieter in einer SMS als „Judenschwein“, „Hurensohn“, „Drecks-Judenversager“ bezeichnet haben, um ihn in seiner Ehre herabzusetzen.

Fall 4:

Drei Tag später soll die Angeklagte ihren früheren Vermieter in einer SMS als „Arschloch“ bezeichnet haben, um ihn in seiner Ehre herabzusetzen.

Fall 5:

Mitte Juni 2020 soll die Angeklagte ihren früheren Vermieter in einer Internetanzeige, in welcher sie eine neue Wohnung gesucht habe, auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Account als „psychopathischen Vermieter“ bezeichnet haben, um diesen in seiner Ehre herabzusetzen.

Fall 6:

Ende Juni 2020 soll die Verbandsgemeinde Baumholder Geldschulden gegen die Angeklagte vollstreckt haben. Weil die Angeklagte hiermit und der ihr gewährten Ratenzahlungsbewilligung nicht einverstanden gewesen sei, soll sie den Vollstreckungsbeamten in einer E-Mail als „Holzkopf“ bezeichnet haben, um ihn in seiner Ehre herabzusetzen.

Fall 7:

Mitte Oktober 2020 soll die Angeklagte einen Termin mit einer Hairstylistin vereinbart haben. Die Hairstylistin soll sodann bei der Angeklagten einen Haustermin durchgeführt haben und die vereinbarte Leistung erbracht haben. Die Angeklagte soll daraufhin, wie von Anfang an beabsichtigt, den vereinbarten Preis für die Leistung in Höhe von 950,00 Euro nicht gezahlt haben.

Fall 8:

Weiterhin soll die Angeklagte Ende Oktober 2020 über ebay-Kleinanzeigen unter einem Pseudonym ein Inserat aufgegeben haben, in welchem sie einen Einkaufshelfer gesucht habe. Auf das Inserat habe sich ein Mann gemeldet. Mit diesem habe sie vereinbart, dass der Mann für sie Waren einkaufen und bei ihr abliefern solle und hierfür 13,00 Euro pro Stunde und 20,00 Euro Spritgeld erhalten solle. Im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Bezahlung seiner Dienste soll der Mann für die Angeklagte Lebensmittel im Gesamtwert von 166,81 Euro gekauft haben. Diese Lebensmittel soll die Angeklagte vor ihrer Wohnung entgegengenommen haben, dem Mann hierbei jedoch, wie von Anfang beabsichtigt, nur einen Betrag in Höhe von 40,00 Euro gegeben haben und sodann ins Haus gegangen sein und die Wohnungstür versperrt haben.

Fall 9:

Schließlich soll die Angeklagte Ende November 2020 der Tochter ihrer neuen Vermieterin folgende WhatsApp-Nachricht geschickt haben:

„So scharf angerichteter Doberman cosa notra ist bestellt!!! Wird lustig“, „Abgerichtet und Mafia kommt zu Besuch zieht dran erst mal unten ein“, „wenn ihr nochmal auftaucht werden sämtliche Zahlungen eingestellt!!! Aber am korrekten Leuten die bezahlen habt ihr Eh kein Interesse dumm geht betteln für essen die Hedi konnte eh mal annehmen und du kriegst Besuch von paar Geschäftsleuten weil du meinen man und mich beleidigt hast und mach schon mal dein Testament Fotze.“

Dabei soll die Angeklagte in der Absicht gehandelt haben, die Tochter ihrer neuen Vermieterin in ihrer Ehre herabzusetzen und sie mit dem Tode zu bedrohen.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise nicht eingelassen, teilweise diese bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 11.08.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 02.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 02.08.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 11994/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Stockstadt wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2020 mit mehreren Bekannten zunächst in einer Bar in Bad Kreuznach gewesen und dort Bier und Schnaps konsumiert haben. Im Anschluss daran sei die Gruppe in die Wohnung eines Bekannten des Angeklagten, der ebenfalls zu der Gruppe gehört habe, gegangen, um dort weiter zu feiern. Zu jener Feier sei sodann eine weibliche Person dazu gekommen, die zuvor mit ihren Freundinnen auf einer anderen Feier gewesen sei. Es sei in der Wohnung weiter Alkohol konsumiert worden. Zwischen 2 Uhr und 3 Uhr nachts habe sich die weibliche Person mit dem Bewohner der Wohnung, mit dem sie eine sexuelle Beziehung unterhalten habe, ohne mit diesem liiert zu sein, in dessen Bett schlafen gelegt. Die übrigen Gäste, mit Ausnahme des Angeklagten, hätten die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen gehabt. Gegen 3 Uhr habe sich auch der Angeklagte in das Bett mit dazu gelegt. Der Angeklagte sei daraufhin eingeschlafen. Zwischen dem Bewohner der Wohnung und der weiblichen Person sei es, nachdem der Angeklagte bereits eingeschlafen gewesen sei, im Bett zu wechselseitigen Stimulationen gekommen, bevor auch der Bewohner der Wohnung und die weibliche Person eingeschlafen seien. Gegen 5 Uhr sei die weibliche Person aufgewacht, da sie gemerkt habe, dass jemand an ihrer Scheide herumgespielt habe. Aufgrund des Schlafes und ihrer Alkoholisierung habe sie zunächst nicht realisiert, dass es sich um ein reales Geschehen gehandelt habe. Im weiteren Verlauf habe sie gedacht, dass der Bewohner der Wohnung das Fummeln vornehme. Tatsächlich sei das Fummeln vom Angeklagten ausgegangen. Das Fummeln sei zunächst nur oberflächlich an den Schamlippen gewesen. Die weibliche Person sei erst richtig wach geworden, als schließlich mit den Fingern in ihre Vagina eingedrungen worden sei. In diesem Moment habe die weibliche Person erkannt, dass der Angeklagte jene Handlung vorgenommen habe. Sie habe auch bemerkt, dass der Angeklagte ihre Hand an sein Glied geführt habe, wobei dieses nicht erigiert gewesen sei. Die weibliche Person habe sodann unmittelbar zu dem Angeklagten gesagt „geht’s noch“, woraufhin der Angeklagte von der weiblichen Person abgelassen und sich wieder schlafen gelegt habe.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Sein Verteidiger hat vor dem Amtsgericht bestritten, dass der Angeklagte die weibliche Person angefasst oder penetriert habe.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.08.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 03.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 03.08.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 1030/20

Der am 20.07.2022 begonnene Prozess wegen versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 04.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 04.08.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 2892/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hallgarten wegen Diebstahls (Fall 1) und Hausfriedensbruchs in zwei Fällen (Fälle 3 und 4), davon in einem Fall tateinheitlich mit dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges (Fall 4), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hallgarten wegen Hausfriedensbruchs (Fall 3) und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen (Fälle 2 und 5), in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Fall 2), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der 38 Jahre alte Angeklagte soll Anfang Dezember 2020 aus einem Supermarkt zwei Flaschen Jack Daniels in Wert von 29,22 Euro in der Absicht entwendet haben, diese nicht zu bezahlen.

Fall 2:

Der 41 Jahre alte Angeklagte soll Ende Juli 2021 nach vorherigem Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er keine Fahrerlaubnis gehabt habe und das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sei. Vielmehr soll an dem Fahrzeug ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen angebracht gewesen sein, was der Angeklagte gewusst habe. Der 41 Jahre alte Angeklagte soll mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,90 Promille absolut fahruntüchtig gewesen sein und zudem unter dem Einfluss von THC und Amphetamin gestanden haben.

Fall 3:

Mitte Februar 2021 sollen die beiden Angeklagten ohne rechtfertigenden Anlass den Hinterhof eines Grundstücks in Hallgarten betreten haben und dort an einer Tür gerüttelt haben. Nachdem eine Kamera sie entdeckt habe, sollen sie das Grundstück verlassen haben.

Fall 4:

Weiterhin soll der 38 Jahre alte Angeklagte Mitte Mai 2021 den nicht versperrten, separaten Kellerraum eines Wohngrundstücks in Hallgarten betreten und aus diesem Raum ein E-Bike im Wert von 2.000,00 Euro sowie einen Fahrradsattel entwendet haben. Den Sattel soll er auf das E-Bike montiert haben und sodann mit dem E-Bike davongefahren sein. Einige Tage später soll er das E-Bike wieder vor dem Wohnhaus abgestellt haben.

Fall 5:

Schließlich soll der 41 Jahre alte Angeklagte Mitte Oktober 2021 nach vorherigem Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne die hierzu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Angeklagte soll mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,39 Promille absolut fahruntüchtig gewesen und zudem unter dem Einfluss von THC und Amphetamin gestanden haben.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht jeweils geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 12.08.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 05.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 05.08.2022, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1042 Js 2124/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Albanien die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2022 zusammen mit einem weiteren Angeklagten, dessen Verfahren von der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach nach Anklageerhebung zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt wurde, für eine dritte, gesondert verfolgte Person, eine größere Menge Betäubungsmittel von Belgien über die Grenze nach Deutschland verbracht haben. In Daxweiler soll das zum Transport der Betäubungsmittel genutzte Fahrzeug des weiteren Angeklagten einer polizeilichen Kontrolle unterzogen worden sein. Im Rahmen jener Kontrolle soll der 39-jährige Angeklagte an seinem Körper und in seiner Jacke 497,61 Gramm Kokain verwahrt haben, welches zum gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sei.

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