Montag, den 31.07.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 8042/21
Der am 19.07.2023 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit BtM unter Mitführen einer Schusswaffe wird fortgesetzt.
Montag, den 31.07.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 15767/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, erheblich vorbestraften, Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00 EUR verurteilt.
Anfang Juni 2022 soll der Angeklagte im Nachgang zu einem Polizeieinsatz eine Polizeibeamtin per E-Mail beleidigt haben, indem er mehrfach schrieb „Mann, Frau oder wahrscheinlich Devers gestört, das Diverse, ihre die der das“.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es sich bei den E-Mails lediglich um Meinungsäußerungen handele. Er habe niemanden beleidigen wollen.
Mittwoch, den 02.08.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 7514/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt und dem Angeklagten Ratenzahlung gewährt.
Gegen den Angeklagten wurde zuvor ein Strafbefehl wegen Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung erlassen. Gegen diesen hat er beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht hat die Tagessatzhöhe sodann wie zuvor dargestellt festgesetzt.