Montag, 05.08.2019, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 01.07.2019 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 12.08.2019.
Dienstag, 06.08.2019, 08:30 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 24.06.2019 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Dienstag, 06.08.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sohren sowie der 46 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Büchenbeuren vor, in einer Vielzahl von Fällen im Zeitraum von Januar 2010 bis Dezember 2015 Ausländern Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland geleistet sowie als Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten sowie bewusst unrichtige Angaben gegenüber der Sozialversicherung gemacht zu haben.
Dem 44 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern in Deutschland in insgesamt 20 Fällen, der 46 Jahre alten Angeklagten in insgesamt 6 Fällen vor. Die Angeklagten sollen ukrainische Staatsangehörige, die mit gefälschten rumänischen Pässen illegal nach Deutschland eingereist seien, in Kenntnis dieser Umstände Unterkunft gewährt sowie die eingereisten Ausländer in ihren Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt haben.
Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem 44 Jahre alten Angeklagten als Arbeitgeber die Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie die Vornahme bewusst unrichtiger Angaben gegenüber der Sozialversicherung in insgesamt 10 Fällen, der 46 Jahre alten Angeklagten in insgesamt 72 Fällen vor. Die Angeklagten sollen Sozialversicherungsbeiträge mehrerer Arbeitnehmer ihrer Unternehmen den zuständigen Krankenkassen dadurch vorenthalten haben, dass ein Teil des Lohnes an die Mitarbeiter in bar ausgezahlt worden sei. Jene Barauszahlung sei von der Krankenkasse, da ihr diese nicht bekannt gewesen sei, bei der Bemessung der anfallenden Beiträge nicht berücksichtigt worden. Auch sollen die Angeklagten hinsichtlich der Arbeitsentgelte ihrer Mitarbeiter gegenüber der Einzugsstelle ein im Vergleich zum tatsächlichen Arbeitseinkommen der Mitarbeiter geringeres Arbeitseinkommen angezeigt haben.
Der 44 Jahre alte Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen gegenüber der Polizei teilweise geständig eingelassen. Die 46 Jahre alte Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.08.2019, 09.08.2019, 15.08.2019, 23.08.2019, 16.09.2019, 20.09.2019, 27.09.2019 und 15.10.2019.
Dienstag, 06.08.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2017 in Idar-Oberstein im Treppenhaus eines bewohnten Hauses mehrere Zigarettenpapiere und ein Papiertaschentuch mit einem Feuerzeug in der Nähe mehrerer im Treppenhaus lagernder Gegenstände in Brand gesetzt haben. Der Angeklagte soll dabei einen Gebäudebrand billigend in Kauf genommen haben. Das gelegte Feuer soll sich im Treppenhaus ausgebreitet und insbesondere die Wohnungstür sowie den Türrahmen von zwei unbewohnten und einer bewohnten Wohnung des Hauses erreicht haben. Das Feuer habe durch die Feuerwehr gelöscht werden müssen und es sei ein Sachschaden von 50.000 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 07.08.2019.
Dienstag, 06.08.2019, 14:30 Uhr, 5. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 20 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein, einen 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Klingenmünster sowie einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein jeweils wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll, zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Den 20 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, den 25 Jahre alten Angeklagten – der zudem auch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten sowie den 28 Jahre alten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten sollen Ende Januar 2019 nachts mit dem Auto der Mutter des 25 Jahre alten Angeklagten, der nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis gewesen sein soll, zu dem Gebäude einer Firma in Idar-Oberstein gefahren sein mit der Absicht, mittels eines Brecheisens in das Gebäude einzudringen, um Geld oder Wertgegenstände zu erbeuten. Der 28 Jahre alte Angeklagte soll aus dem Auto ausgestiegen sein und mit dem Brecheisen versucht haben, die Tür zur Lagerhalle der Firma zu öffnen. Hierbei sei der 28 Jahre alte Angeklagte von einem Anwohner bemerkt worden und daraufhin zurück zum Auto gerannt. Mit dem Auto seien die Angeklagten geflüchtet.
Im Anschluss an diesen Vorfall sollen die Angeklagten noch in derselben Nacht mit dem Auto zu einem Vereinsheim in Idar-Oberstein gefahren sein. Der 28 Jahre alte Angeklagte soll dort aus dem Auto ausgestiegen sein und versucht haben mit dem Brecheisen die Türen des Vereinsheims aufzubrechen. Da ihm dies jedoch misslungen sei, soll er eine Fensterscheibe des Gebäudes eingeschlagen haben und dadurch in das Vereinsheim gelangt sein. Aus dem Vereinsheim sollen die drei Angeklagten gemeinsam Wertgegenstände im Wert von 1.000 Euro entwendet und mit dem Auto abtransportiert haben.
Der 25 Jahre alte Angeklagte sowie der 28 Jahre alte Angeklagte haben sich vor dem Amtsgericht geständig eingelassen. Der 20 Jahre alte Angeklagte hat vor dem Amtsgericht eingeräumt bei den Vorfällen dabei gewesen zu sein. Allerdings habe er die ganze Zeit über lediglich im Auto gesessen und sich nicht an den (geplanten) Diebstählen beteiligt.
Mittwoch, 07.08.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.08.2019, 15.08.2019, 23.08.2019, 16.09.2019, 20.09.2019, 27.09.2019 und 15.10.2019.
Mittwoch, 07.08.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.
Freitag, 09.08.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 15.08.2019, 23.08.2019, 16.09.2019, 20.09.2019, 27.09.2019 und 15.10.2019.