Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 32. Kalenderwoche 2017

Montag, 07.08.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 37 Jahre alten, wohnsitzlosen Angeklagten, der vielfältig vorbestraft ist, in erster Instanz wegen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im November 2015 in einem Supermarkt in Simmern Parfum im Gegenwert von 55, 80 € entwendet haben. Im Dezember 2015 soll er im Rahmen eines Streits seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Dienstag, 08.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 23 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach erstinstanzlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Diebstahls und Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Der Angeklagte soll bei drei Polizeieinsätzen im September und November 2016, bei denen jeweils seine Durchsuchung zur Identitätsfeststellung oder zur Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamten erforderlich geworden sei, Widerstand geleistet haben, wobei in einem Fall eine Polizeibeamtin Hautabschürfungen erlitten habe.
Der Angeklagte soll ferner ein Handy, das ein Zeuge im November 2015 verloren habe, gefunden und für sich behalten haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass es jemand anderem gehöre.
Im Dezember 2016 soll der Angeklagte einen Zug von Mainz nach Bad Kreuznach benutzt haben, ohne einen gültigen Fahrschein zu erwerben.
Im Oktober 2016 soll der Angeklagte in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach ein Päckchen Zigaretten entwendet haben. Als er von zwei Mitarbeitern des Lebensmittelmarktes gestellt worden sei, habe er einer Mitarbeiterin die Hand verdreht und mehrfach in ihre Richtung geschlagen, ohne sie zu treffen. Hierdurch sei es ihm gelungen zu entkommen, ohne dass seine Personalien hätten festgestellt werden können.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht teilweise geständig.

Dienstag, 08.08.2017, 13.30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 23 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Sinzheim (Baden) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll sich entschlossen haben, um seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren, Drogen mit Gewinn weiterzuveräußern. In Ausführung dieses Tatplanes habe er 31,09 Gramm Haschisch, 40 Gramm Amphetamin, 92,29 Gramm Marihuana, 341 Ecstasy-Pillen und 0,96 Gramm Kokain erworben, einen Großteil dieses Vorrates im August 2016 auf das Festival Nature One bei Hasselbach (Hunsrück) mitgenommen und dort Amphetamin, Marihuana und Ecstasy-Tabletten an Besucher des Festivals verkauft. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Donnerstag, 10.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 73 Jahre alten, ganz erheblich vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld erstinstanzlich wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll mit einer litauischen Investmentgesellschaft, hinter der bislang unbekannte Täter stünden, die mittels ausgespähter PIN und TAN Überweisungen von Online-Konten veranlassten, einen Arbeitsvertag geschlossen haben. Diese unerkannt gebliebenen Täter hätten eine Überweisung in Höhe von knapp 8.000,00 € von dem Konto einer Zeugin auf das Girokonto des Angeklagten veranlasst; der Angeklagte habe über die Gutschrift bar verfügt, wobei sich ihm die Herkunft des Geldes aus einer Straftat habee aufdrängen müssen. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht abgestritten, sich in strafrechtlich relevanter Weise verhalten zu haben.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 30.08.2017

Donnerstag, 10.08.2017, 10:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 50 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten sexuellen Missbrauch einer Widerstandsunfähigen in fünf Fällen und Einwirken auf ein Kind durch pornographische Reden in zwei Fällen vor. Nach der Anklageschrift soll sich der Angeklagte im März und April 2016 in fünf Fällen an der zum Tatzeitpunkt siebzehn Jahre alten Tochter eines Freundes, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, sich zur Wehr zu setzen, vergangen haben. Auf den zum Tatzeitpunkt neun Jahre alten Sohn dieses Freundes soll der Angeklagte in zwei Fällen durch Reden sexuell eingewirkt haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren insbesondere bestritten, an der Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Donnerstag, 03.08.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 47 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Birkenfeld ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Obersteinwegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Februar 2016 in Brücken (Kreis Birkenfeld) mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. An den Pkw habe der Angeklagte zudem die für einen anderen Pkw ausgegebenen Kennzeichen angebracht, um über die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges zu täuschen. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, einen Pkw geführt zu haben.

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