Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 32. Kalenderwoche 2018

Montag, den 06.08.2018 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 46 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Hamburg wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte soll im April 2014 bei einem Fachbetrieb für Heizungsbau aus Idar-Oberstein Waren im Gesamtwert von über 11.000 Euro für den Betrieb ihres damaligen Unternehmens in dem Bewusstsein und mit dem Willen bestellt haben, diese Waren nicht zu bezahlen. Die Angeklagte habe die vorgenannten Waren in Empfang genommen, den dafür angefallenen Rechnungsbetrag entsprechend ihrer vorgefassten Bereicherungsabsicht sodann aber nicht bezahlt.

Die Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Sie hat sich dahingehend eingelassen, dass sie finanziell in der Lage gewesen wäre, die bestellten Waren zu bezahlen. Den Rechnungsbetrag für die gelieferten Waren habe sie nur deshalb nicht gezahlt, da die Waren mangelhaft gewesen seien.

Montag, den 06.08.2018 11:45 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die 36 Jahre alte, wegen Betruges, Diebstahls und Betäubungsmitteldelikten vorbestrafte Angeklagte aus Wiesbaden wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die zum damaligen Zeitpunkt anlässlich eines anderen Strafverfahrens unter Bewährung stehende Angeklagte soll sich entgegen vorheriger Hinweise auf Verstöße gegen ihre Bewährungsauflagen, seit Mai 2017 absichtlich nicht mehr mit der für sie zuständigen Bewährungshilfe in Verbindung gesetzt haben und auch die Termine der angeordneten Suchtberatung nicht mehr wahrgenommen haben.

Die Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Dienstag, den 07.08.2018 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 30 Jahre alten, wegen Betrugs und Diebstahls vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld vor in zwei Fällen eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt zu haben, Betäubungsmittel ohne Handel zu treiben, zu veräußern.

Im Januar bzw. Februar 2017 soll der Angeklagte einen damals 17 Jahre alten jungen Mann aus Birkenfeld in Kenntnis von dessen Alter angesprochen haben und diesen darum gebeten haben, ihn bei seinen Betäubungsmittelgeschäften zu unterstützen.

Im Januar 2017 soll der Angeklagte dem 17-jährigen zehn Gramm Amphetamin ausgehändigt haben, welches der 17-jährige habe verkaufen sollen. Im Gegenzug habe der Angeklagte von dem 17-jährigen 100 Euro gefordert. Der 17-jährige habe das Amphetamin jedoch nicht veräußern können sowie einen Teil des Amphetamins selbst konsumiert, und dem Angeklagten daher die geforderten 100 Euro nicht zahlen können.

Im Februar 2017 habe der 17-jährige auf Initiative des Angeklagten zum Zwecke der Tilgung der bestehenden Drogenschuld weitere 23,5 Gramm Amphetamin von dem Angeklagten erhalten und dieses verkaufen sollen. Hierfür habe der Angeklagte 220 Euro erhalten sollen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.

Dienstag, den 07.08.2018 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Gemeinschaftlich mit zwei weiteren Männern soll der Angeklagte im Mai 2017 in Bad Kreuznach ein älteres Pärchen überfallen haben. Die drei Männer sollen sich dem Pärchen, welches zu Fuß unterwegs gewesen sei, mit dem Auto genähert haben. Die drei Täter sollen auf dem Rücken der älteren Dame einen Rucksack wahrgenommen und spontan den Entschluss gefasst haben, der älteren Dame diesen Rucksack notfalls mit Gewalt zu entreißen. Hierfür sei einer der Männer aus dem Auto ausgestiegen, habe sich von hinten der älteren Dame genähert und versucht, den Rucksack von der Schulter der älteren Dame zu ziehen. Die ältere Dame habe dies bemerkt und die Arme vor ihrer Brust verschränkt, woraufhin der Mann fester an der Tasche gezogen habe und diese der älteren Dame schließlich habe entreißen können. Die ältere Dame sei dabei zu Boden gefallen. Der Mann, der die Tasche der älteren Dame habe entreißen können, sei zu Fuß geflüchtet. Daraufhin seien der Angeklagte und der andere Insasse des Autos zu dem älteren Ehepaar gefahren. Der Angeklagte, der Beifahrer des Autos gewesen sei, habe dem älteren Ehepaar signalisiert, dass sie die Verfolgung des flüchtenden Mannes aufnehmen werden. Diese Äußerung sei Teil des gemeinsamen Tatplanes gewesen, da damit habe verhindert werden sollen, dass andere Menschen die Verfolgung des flüchtenden Mannes aufnehmen. Der Angeklagte sei mit dem Fahrer des Autos sodann dem flüchtenden Mann hinterher gefahren. Nachdem zwischenzeitlich die Polizei erschienen sei, habe das genannte Fahrzeug wieder gedreht und sei zum Tatort zurückgefahren. Gegenüber der Polizei habe der Angeklagte geschildert, dass sie den flüchtenden Mann nicht haben fassen können.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er und sein Mitfahrer aus dem Auto heraus lediglich beobachtet hätten, wie die ältere Dame von einem unbekannten Mann „abgerippt“ worden sei. Er hätte daraufhin der älteren Dame mitgeteilt, dass sie die Verfolgung des Mannes aufnehmen. Die Verfolgung des Mannes sei aber nicht erfolgreich gewesen. Dass die Polizei zwei Monate später in der Wohnung der damaligen Freundin des Angeklagten einen Teil der ec-Karte der älteren Dame gefunden habe, sei reiner Zufall gewesen. Die ec-Karte habe der Angeklagte auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Kreuznach gefunden und aus Angst, dass man die ec-Karte bei ihm finde, zerstört.

Mittwoch, den 08.08.2018 09:00 Uhr 5. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Ellweiler vor in drei Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben, hierbei in einem Fall mit dem Kind ähnliche sexuelle Handlungen wie das Vollziehen des Beischlafs vorgenommen zu haben.

Der Angeklagte soll die drei ihm zur Last gelegten sexuellen Handlungen in einer Nacht Mitte Mai 2017 gegenüber der damals 11-jährigen Pflegetochter seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er in der in Rede stehenden Nacht stark alkoholisiert gewesen sei und sich daher an die Nacht nicht mehr richtig erinnern könne. Er könne aber ausschließen, dass in der besagten Nacht an dem Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen habe.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 27.08.2018.

Donnerstag, den 09.08.2018 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 17.07.2018 begonnene Prozess wegen erpresserischen Menschenraubes u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, den 09.08.2018 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 57 Jahre alten nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll sich Anfang Juni 2017 gegen den Willen seiner Nachbarn, einem Ehepaar mit Kind, Zugang zu deren Wohnung verschafft haben und dabei seine Nachbarin körperlich angegriffen haben. Anlass des Vorfalls sei gewesen, dass seine Nachbarn nachts in erheblichem Maße auf dem Balkon Zigaretten geraucht hätten. Dies habe dem Angeklagten missfallen, weshalb er sich nach vorheriger verbaler Auseinandersetzung zu deren Wohnung begeben habe. Als die Nachbarin die Tür geöffnet habe, habe er diese beiseite geschubst und sich unberechtigt Zutritt zu der Wohnung verschafft. Der Ehemann der Nachbarin habe dies mitbekommen und den Angeklagten sodann nach draußen gedrängt. Die Nachbarin habe anlässlich des Schubsers des Angeklagten ein Hämatom an der linken Körperseite sowie an der linken Hand davongetragen.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Es sei zwar zutreffend, dass er sich am Rauchen seiner Nachbarn gestört habe und sich deshalb zu der Wohnung seiner Nachbarn begeben und geklingelt habe. Seine Nachbarin habe ihm die Tür sodann geöffnet. Sie habe ihn angeschrien und ihm unvermittelt an den Hals gepackt. Er habe sich aus ihrem Griff befreien können. Daraufhin sei der Ehemann der Nachbarin erschienen und habe ihn gestoßen bzw. getreten. Er sei im Hausflur wenige Zentimeter vor den Stufen aufgeschlagen und habe Hämatome an der Brust, Verletzungen am Ellenbogen und einen Knieschaden erlitten.

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