Montag, 09.08.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 13227/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 40 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Erschleichens von Leistungen und wegen exhibitionistischer Handlungen sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang August 2020 mit dem Zug von Bad Kreuznach in Richtung Saarbrücken gefahren sein, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrkarte gewesen zu sein. Der Angeklagte habe sich die Kosten der Fahrt ersparen wollen. An der Haltestelle in Idar-Oberstein soll der Angeklagte kontrolliert worden sein und sodann auf Aufforderung der Zugbegleiterin den Zug verlassen haben.
Fall 2:
Noch am selben Tag, einige Stunden später, soll der Angeklagte versucht haben am Bahnhof in Idar-Oberstein in einen Zug Richtung Baumholder zu steigen. Die Zugbegleiterin, die den Angeklagten bereits bei der vorherigen Fahrt in Richtung Saarbrücken kontrolliert hatte und die auf Grund eines Zugwechsels nunmehr den Zug in Richtung Baumholder zu kontrollieren hatte, soll den Angeklagten am Einsteigen in den Zug gehindert haben, da der Angeklagte erneut keine gültige Fahrkarte habe vorweisen können. Der Angeklagte soll im Zuge dessen gegenüber der Zugbegleiterin, indem er mit seinem Finger von links nach rechts über seine Kehle gestrichen habe (Geste des Halsabschneidens), zum Ausdruck gebracht haben, dass er sie umbringen werde.
Fall 3:
Schließlich soll der Angeklagte Anfang August 2020 in der Nähe eines Kinderspielplatzes in Baumholder an seinem unbedeckten Geschlechtsteil onaniert haben. Eine Polizeibeamtin soll den Angeklagten hierbei, nach Dienstschluss, erblickt haben. Sie soll den Angeklagten aufgefordert haben, das Onanieren zu unterlassen. Der Angeklagte soll dieser Aufforderung zunächst nicht nachgekommen sein. Erst nachdem die Polizeibeamtin die Dienststelle informiert habe, soll der Angeklagte mit dem Onanieren aufgehört haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf im Fall 1 vor dem Amtsgericht geständig eingelassen. Die Tatvorwürfe im Fall 2 und Fall 3 hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht abgestritten.
Dienstag, 10.08.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 15923/19
Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. wird fortgesetzt
Donnerstag, 12.08.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 18673/19 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Belg die Begehung sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen vor.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Februar 2018 bis Juli 2019 öfters Besuch von einem damals acht bzw. neun Jahre alten Mädchen aus der Nachbarschaft zum gemeinsamen Spielen, Basteln und im Pool plantschen bekommen haben. Der Angeklagte soll bei jenen Besuchen in vier Fällen das Mädchen gebeten haben, sich in seinem Haus auszuziehen und nackt auf die Couch auf ein Handtuch zu legen. Der Angeklagte soll das Mädchen sodann jeweils mit Massageöl am ganzen Körper eingerieben haben und dabei in sexuell motivierter Absicht jeweils auch die nackten Brüste, das Gesäß und die Scheide des Mädchens massiert haben.
Der Angeklagte hat die Begehung der Taten bislang bestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 13.08.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 12.08.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1041 Js 17093/18
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 52 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bundenbach wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein im März 2017, welches gegen den Bruder des Angeklagten wegen Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung geführt wurde, bewusst der Wahrheit zuwider zugunsten seines Bruders ausgesagt haben. Der Bruder des Angeklagten soll Mitte August 2015 ein Kantholz in Richtung des Kopfes einer an einem Fenster stehenden männlichen Person aus Idar-Oberstein geworfen haben. Jene Person habe das Fenster noch rechtzeitig schließen können, sodass das Kantholz lediglich die Fensterscheibe zerstört habe. Der Angeklagte soll während dieses Vorfalls nicht vor Ort gewesen sein. Dennoch soll er in dem Strafverfahren gegen seinen Bruder zugunsten seines Bruders, um diesem eine Verurteilung zu ersparen, der Wahrheit zuwider ausgesagt haben, dass er die ganze Zeit zusammen mit seinem Bruder vor Ort gewesen sei und er von einem Vorfall mit einem kaputten Fenster nichts mitbekommen habe.
Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Freitag, 13.08.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 18673/19 jug
Der am 12.08.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes wird fortgesetzt.