Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 32. Kalenderwoche 2024

Dienstag, den 06.08.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug

Der am 26.06.2024 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 20.08.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 09.08.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 2459/24 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 19 Jahre alten, strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretenen, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie einem 18 Jahre alten, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach jeweils eine (besonders) schwere räuberische Erpressung (Fall 1), eine versuchte (besonders) schwere räuberische Erpressung (Fall 2) sowie einen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit drei tateinheitlichen (besonders) schweren räuberischen Erpressungen, einer versuchten (besonders) schweren räuberischen Erpressung, einer Freiheitsberaubung und einer gefährlichen Körperverletzung (Fall 3) vor.

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einer 18 Jahre alten, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, den beiden anderen Angeklagten zu den im Fall 3 angeklagten Delikten des erpresserischen Menschenraubs, der drei tateinheitlichen (besonders) schweren räuberischen Erpressungen, der versuchten (besonders) schweren räuberischen Erpressung sowie der Freiheitsberaubung Beihilfe geleistet zu haben.


Fall 1:

Der 19 Jahre alte Angeklagte und der 18 Jahre alte Angeklagte sollen Mitte Februar 2024 in Bad Kreuznach einen Mann, der für sie mit seinem Pkw „Fahrdienste“ habe übernehmen sollen, dazu aufgefordert haben, ihnen Bargeld in Höhe von 11.000 Euro auszuhändigen. Für den Fall, dass er dieser Aufforderung nicht nachkomme, sollen sie dem Mann in Aussicht gestellt haben, in sein Zuhause einzubrechen und seine Familie zu verletzen. Der 19 Jahre alte Angeklagte soll zudem dem Mann eine Schreckschusspistole vorgehalten haben. Der Mann habe daraufhin aus Angst um sein Leben und das Leben seiner Familie von seinem Konto 11.000 Euro abgehoben und das Geld an den 19 Jahre alten Angeklagten ausgehändigt.

Fall 2:

Wenige Tage später sollen der 19 Jahre alte Angeklagte und der 18 Jahre alte Angeklagte von einem anderen Mann Betäubungsmittel, welche jener Mann vermeintlich von ihnen entwendet habe, zurückgefordert haben. Hierbei soll der 19 Jahre alte Angeklagte dem Mann eine Schreckschusspistole vorgezeigt haben. Auch sollen die Angeklagten gegenüber dem Mann geäußert haben, dass man ihn sonst umbringen werde sowie die Wohnung seiner Freundin und seine Gaststätte abbrennen werde. Der Mann sei daraufhin in ein Haus geflüchtet und habe die Polizei verständigt.

Fall 3:

Wiederum einen Tag später soll der 18 Jahre alte Angeklagte in Abstimmung mit dem 19 Jahre alten Angeklagten den bereits im Fall 1 bezeichneten Mann per Snapchat aufgefordert haben, sie mit seinem Pkw nach Frankfurt zu fahren und 3.000 Euro mitzubringen. Aus Angst, dass ihm oder seiner Familie etwas zustoßen könnte, soll der Mann zu dem vereinbarten Treffpunkt in Bad Kreuznach 2.000 Euro, die er kurzfristig habe auftreiben können, mitgebracht haben, diesen Geldbetrag den beiden Angeklagten übergeben haben und die beiden Angeklagten sodann nach Frankfurt gefahren haben. In Frankfurt angekommen, sollen die beiden Angeklagten von ihrem Betäubungsmittelhändler erfahren haben, dass das von ihnen geplante Betäubungsmittelgeschäft mit dem Händler nicht stattfinden könne. Aus Verärgerung hierüber sollen sie im weiteren Verlauf, noch vor der Rückfahrt nach Bad Kreuznach, körperlich, unter anderem in Gestalt von Schlägen und Tritten, die durch den 19 Jahre alten Angeklagten ausgeführt worden seien, auf den bereits im Fall 1 bezeichneten Mann eingewirkt haben. Wieder in Bad Kreuznach angekommen, soll der 19 Jahre alte Angeklagte den Mann mit einer Schreckschusspistole bedroht haben und ihn aufgefordert haben, ihm seine Bankkarte auszuhändigen. Der Mann sei dieser Aufforderung aus Angst nachgekommen. Der 19 Jahre alte Angeklagte habe daraufhin mittels der Bankkarte mehrere Päckchen Zigaretten an einem Automaten erworben. Im Anschluss daran seien sie zu einer Bar in Bad Kreuznach gefahren, wo der 19 Jahre alte Angeklagte den Mann unter Anwendung von Schlägen und Tritten gezwungen habe, dort seinen Schlafplatz einzunehmen. Auch habe der 19 Jahre alte Angeklagte dem Mann seine Autoschlüssel und sein Handy abgenommen. Am Morgen des nächsten Tages habe der 19 Jahre alte Angeklagte den Mann zunächst erneut verprügelt und diesen dann aufgefordert, ihn und den 18 Jahre alten Angeklagten nach Wiesbaden zu fahren. In Wiesbaden sollen die beiden Angeklagten den Mann aufgefordert haben, an einem Geldautomaten Geld abzuheben. Der Mann sei dieser Aufforderung unter dem Eindruck angedrohter Gewalt nachgekommen und habe 1.000 Euro an die beiden Angeklagten ausgehändigt. Hieraufhin habe der Mann die beiden Angeklagten zurück nach Bad Kreuznach gefahren. Auf Aufforderung der beiden Angeklagten habe der Mann in Bad Kreuznach in einem Geschäft im Beisein der beiden Angeklagten ein Mobiltelefon erwerben sollen. Die Verkäuferin soll bei dem geplanten Verkaufsvorgang jedoch Zweifel an der Freiwilligkeit des Handelns des Mannes gehabt haben und den Kauf abgelehnt haben. Im Anschluss daran seien die beiden Angeklagten mit dem Mann zu dem Bourger Platz in Bad Kreuznach gefahren, wo die 18 Jahre alte Angeklagte in das Fahrzeug zugestiegen sei. Die 18 Jahre alte Angeklagte soll sodann im Wissen, dass die beiden anderen Angeklagten den Mann zuvor geschlagen und getreten sowie gegen dessen Willen festgehalten und zur Übergabe von Geld gezwungen haben sollen, die Verletzungen des Mannes überschminkt haben. Zudem soll sie u.a. einen Teil des Geldes in ihrem BH versteckt haben, um ein etwaiges Auffinden durch die Polizei zu verhindern. Im weiteren Verlauf seien sie nach Winzenheim gefahren, wo der Mann an einer Bushaltestelle aus dem Fahrzeug entlassen worden sei und ihm mitgeteilt worden sei, an der Bushaltestelle auf sie warten. Diese Gelegenheit habe der Mann schließlich genutzt, mit einem Handy eines Passanten die Polizei zu verständigen.

Fortsetzungstermine sind auf den 15.08.2024, 23.08.2024, 26.08.2024, 28.08.2024 und den 30.08.2024 bestimmt worden.

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