Montag, den 04.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 6835/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus St. Wendel in vier Fällen Sachbeschädigung, davon in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit Brandstiftung, vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende Mai 2024 eine Couch angezündet haben, die vor einer Garage in Baumholder abgestellt gewesen sei. Die Couch sei komplett abgebrannt. Zudem sei das hinter der Couch befindliche Garagentor beschädigt worden. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 600 Euro entstanden.
Fall 2:
Ebenfalls Ende Mai 2024 soll der Angeklagte in Baumholder einen Werkstattschuppen auf dem Gelände eines Autohändlers in Brand gesetzt haben. Der Schuppen, in welchem Material gelagert gewesen sei, sei in Vollbrand geraten. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro entstanden.
Fall 3:
Anfang Juni 2024 soll der Angeklagte in einem Holzlager eines Forstwirtschaftsunternehmens in Baumholder ca. 1.000 Raummeter Holz angezündet haben, die sodann komplett abgebrannt seien. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 200.000 Euro entstanden.
Fall 4:
Ebenfalls Anfang Juni 2024 soll sich der Angeklagte zusammen mit einer weiteren männlichen Person zu einem leerstehenden Haus in Heimbach begeben haben. Dort sollen beide gemeinsam ein Feuer gelegt haben, indem sie Unrat und Grillanzünder auf eine Matratze gelegt und angezündet haben sollen. Das Haus sei hierdurch in Vollbrand geraten. Es sei ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro entstanden.
Fortsetzungstermine sind auf den 06.08.2025, 12.08.2025 und den 21.08.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 06.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 6835/24
Der am 04.08.2025 beginnende Prozess wegen Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.08.2025 und den 21.08.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 07.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 500/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in drei Fällen (Fälle 1, 3, 4) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, in zwei Fällen (Fälle 2 und 5) gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem Fall (Fall 6) unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang des Jahres 2019 in einem Rucksack ca. 1 kg Amphetamin nach Alsenz gebracht haben. Das Amphetamin sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen.
Fall 2:
In der ersten Jahreshälfte des Jahres 2019 soll der Angeklagte an eine Abnehmerin ca. 100 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Preis von 500 Euro verkauft haben.
Fälle 3 und 4:
Bei zwei weiteren Gelegenheiten soll der Angeklagte im Jahr 2019 an die vorgenannte Abnehmerin jeweils 200 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Grammpreis von 5 Euro verkauft haben.
Fall 5:
Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, Mitte November 2020 50 Gramm Amphetamin zu einem vereinbarten Grammpreis von 4 Euro an die vorgenannte Abnehmerin verkauft zu haben.
Fall 6:
Schließlich soll der Angeklagte Mitte Juni 2021 in seiner Wohnung 87,64 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von 10,82 Gramm verwahrt haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 13.08.2025 und den 14.08.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 07.08.2025, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1025 Js 10222/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein unter anderem wegen Körperverletzung, Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte habe Ende April 2024 in seiner Wohnung in Idar-Oberstein einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt. Im Rahmen des Streits soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin zunächst mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Daran anschließend sei es zu einem Gerangel zwischen beiden gekommen. Als seine damalige Lebensgefährtin nach dem Gerangel die Wohnung habe verlassen wollen, soll sich der Angeklagte ihr in den Weg gestellt, ihre Hand von der Türklinke weggezogen und sie an den Haaren zurück ins Schlafzimmer gezogen haben. Dort habe er sie am Kopf auf den Boden gedrückt und ihr einmal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. Erst als seine damalige Lebensgefährtin nach Hilfe gerufen habe und angefangen habe zu weinen, habe er von ihr abgelassen und sich bei ihr für sein Verhalten entschuldigt.
Nach Beilegung des Streits habe die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten in dessen Wohnung übernachtet. Als beide im Verlaufe der Nacht zusammen im Bett gelegen haben sollen, habe der Angeklagte versucht sie zu küssen und zu streicheln. Sie habe daraufhin geäußert, dass sie das nicht wolle, er damit aufhören solle und sie schlafen wolle. Als seine damalige Lebensgefährtin später eingeschlafen gewesen sei, soll der Angeklagte mit seinem Penis anal in sie eingedrungen sein. Sie sei hierdurch wach geworden und habe den Angeklagten aufgefordert damit sofort aufzuhören. Der Angeklagte habe dann unmittelbar von ihr abgelassen.
In der Folgezeit habe sich die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten von diesem getrennt. Auch habe sie gegen ihn, weil dieser sie mehrfach täglich kontaktiert sowie beobachtet und verfolgt habe, Mitte Mai 2024 eine Gewaltschutzverfügung mit Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt. Gegen dieses Verbot soll der Angeklagte trotz Kenntnis hiervon verstoßen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.08.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 08.08.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 18773/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 30 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Guldental wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fälle 1 und 2:
Die Angeklagte soll Mitte Oktober 2023 über das Internetportal ebay-Kleinanzeigen ein iPhone SE zum Verkauf angeboten und dieses sodann an zwei verschiedene Käufer zum Preis von jeweils 106 Euro verkauft haben. Während beide Käufer jeweils den Kaufpreis auf das Konto der Angeklagten überwiesen haben sollen, habe die Angeklagte, wie von Anfang an von ihr beabsichtigt, die Ware nicht an die Käufer versandt.
Fall 3:
Zudem soll die Angeklagte Anfang Mai 2024 über ebay-Kleinanzeigen ein iPhone 13 zum Verkauf angeboten haben. Ein Mann habe das Telefon sodann gekauft und den Kaufpreis in Höhe von 356,40 Euro an die Angeklagte gezahlt. Die Angeklagte habe das Telefon, wie von Anfang an von ihr beabsichtigt, jedoch nicht an den Käufer versandt.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen geständig eingelassen.