Montag, 12.08.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 01.07.2019 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 20.08.2019.
Dienstag, 13.08.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 21 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2018 auf einem Fest in Baumholder seine Ex-Freundin mit einem anderen Mann gesehen haben und auf diesen in wütender und aggressiver Weise zugegangen sein. Seine Ex-Freundin habe auf Grund der Aggressivität des Angeklagten eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Männern befürchtet und soll daher zu dem Angeklagten gesagt haben, dass er den Mann in Ruhe lassen solle. Der Angeklagte, der auf dem Fest bereits Alkohol konsumiert haben soll, soll daraufhin seine Ex-Freundin geschubst haben. Seine Ex-Freundin sei dadurch zu Boden gefallen und habe sich Schürfwunden an der Nase, am rechten Daumen und am rechten Knie zugezogen sowie in den Folgetagen Kopfschmerzen gehabt.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, dass er seine Ex-Freundin geschubst habe und diese dadurch zu Boden gefallen sei und sich verletzt habe.
Dienstag, 13.08.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 70 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Viersen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2015 unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit ein Zimmer in einem Hotel in Bad Kreuznach auf unbestimmte Zeit angemietet haben. Die Rechnung des Hotels in Höhe von insgesamt 3.034 Euro für den Zeitraum der Beanspruchung des Zimmers von Mitte Dezember 2015 bis Anfang Februar 2016 soll der Angeklagte gemäß vorgefasster Absicht nicht beglichen haben.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten. Er erkenne zwar an, dass er dem Hotel das Geld schulde. Er habe jedoch nicht mit Betrugsvorsatz gehandelt.
Mittwoch, 14.08.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.08.2019, 27.08.2019, 28.08.2019, 03.09.2019, 10.09.2019, 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.
Mittwoch, 14.08.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang November 2015 beim Kochen einen Topf mit heißem Wasser auf einem Hocker abgestellt haben. In einem unbeobachteten Moment soll das Kind der Lebensgefährtin des Angeklagten, welches dem Angeklagten in die Küche gefolgt sei, aus Neugier seine Hände in das heiße Wasser des Topfes gestreckt haben. Das Kind soll dadurch massive Verbrennungen an beiden Händen erlitten haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 16.08.2019.
Mittwoch, 14.08.2019, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kamerun, dem 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kamerun sowie dem 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kamerun die bandenmäßige und gewerbsmäßige Begehung von Betrugstaten vor.
Die Angeklagten sollen im Zeitraum von Anfang August 2018 bis Ende Januar 2019 gemeinsam durch wiederholtes arbeitsteiliges Handeln im Internet Waren unter falschen Personalien bestellt und die Warenpakete mit gefälschten Ausweisen und Vollmachten in Paketshops abgeholt haben. Die bestellten Waren sollen die Angeklagten gemäß vorgefasster Absicht nicht bezahlt haben.
Dem 33 Jahre alten Angeklagten werden insofern von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach 53 Betrugstaten, dem 43 Jahre alten Angeklagten 7 Betrugstaten und dem 26 Jahre alten Angeklagten 7 Betrugstaten zur Last gelegt.
Der 43 Jahre alte Angeklagte sowie der 26 Jahre alte Angeklagte haben sich in ihren polizeilichen Vernehmungen teilweise geständig eingelassen. Der 33 Jahre alte Angeklagte hat die Begehung der Taten in seinen polizeilichen Vernehmungen bestritten.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 29.08.2019, 02.09.2019, 09.09.2019, 19.09.2019, 20.09.2019, 14.10.2019 und 18.10.2019.
Donnerstag, 15.08.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.08.2019, 16.09.2019, 20.09.2019, 27.09.2019 und 15.10.2019.
Freitag, 16.08.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung wird fortgesetzt.