Montag, 14.08.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, der in dieser Sache seit März 2017 in Haft ist, Nötigung und gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 51 Fällen vor. Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte beschlossen haben, sich durch den regelmäßigen gewinnbringenden Weiterverkauf von Marihuana eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. In Ausführung dieses Planes habe der Angeklagte zwischen Juni und Dezember 2016 bei 50 Gelegenheiten 100 Gramm Marihuana und bei einer weiteren Gelegenheit 200 Gramm Marihuana an einen Zeugen verkauft. Als dieser Zeuge bei dem Angeklagten Schulden aus den Drogengeschäften gehabt habe, habe der Angeklagte den Zeugen bedroht und bei einer Gelegenheit ins Gesicht geschlagen, um die Begleichung der Schulden zu erreichen. Aus Geldmangel sei eine Zahlung nicht erfolgt. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Dienstag, 15.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
In erster Instanz wurde der 37 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Longuich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen falscher Versicherung an Eides statt, Urkundenfälschung und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte, der sich in einer Ausbildung zum Hundetrainer befand, die von der Bundeswehr finanziell gefördert wurde, soll im Dezember 2014 den Text einer ihm in anderem Zusammenhang übersandte E-Mail so verändert haben, dass der Eindruck entstanden sei, für eine bestimmte Region sei ihm die Lizenz als Hundetrainer zugewiesen worden. Diese verfälschte E-Mail habe er auch weitergeleitet. In einem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Bonn soll er im Januar 2015 eine falsche eidesstattliche Versicherung dahingehend abgegeben haben, dass er die E-Mail nicht verfälscht habe. Schließlich soll er, um das Karrierecenter der Bundeswehr über das Ende seines Ausbildungsvertrages zu täuschen und zu einer weiteren Auszahlung der Ausbildungsförderung zu bewegen, selbst ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erstellt haben. Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten erstinstanzlich bestritten.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 28.08.2017
Dienstag, 15.08.2017, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 36 Jahre alte erheblich, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist in erster Instanz durch Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Er soll an seinen Sohn, dem er unterhaltspflichtig sei, keinen Unterhalt geleistet haben, obwohl er angesichts seines Einkommens dazu in der Lage gewesen sei. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er keinen Unterhalt habe leisten können, da er vorrangig andere Schulden habe abzahlen müssen.