Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 33. Kalenderwoche 2018

Montag, 13.08.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 33 Jahre alten, wegen Misshandlung Untergebener vorbestraften Angeklagten aus Gera wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung sowie Misshandlung Untergebener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt.

Im September 2011 soll der damals als Feldwebel der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Klietz stationierte Angeklagte auf einer zivilen Straße außerhalb des militärischen Sperrgebietes einen Soldaten der Bundeswehr ohne Anlass mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden gegangen sei.

Weiterhin soll der seinerzeit in einer Kaserne in Baumholder stationierte Angeklagte im März 2012 ohne ersichtlichen Grund in Rage geraten sein und sodann einen Stuhl nach einem Oberstabsgefreiten geworfen haben, der dem Wurf nur knapp habe ausweichen können. Daraufhin soll der Angeklagte versucht haben, den Oberstabsgefreiten in das Gesicht zu schlagen, wobei dieser auch dem Schlag habe ausweichen können.

Schließlich soll der Angeklagte im April 2012 einem ihm damals unmittelbar untergeordneten Stabsunteroffizier anlässlich einer Diskussion um die korrekte Innenbeleuchtung eines Gruppenfahrzeuges der Bundeswehr eine Kopfnuss in dessen Gesicht versetzt haben.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht bestritten, insbesondere betont, dass die behaupteten körperlichen Auseinandersetzungen nie stattgefunden hätten.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.08.2018, 27.08.2018 und 06.09.2018.

Dienstag, 14.08.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 24 Jahre alten, mehrfach vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Sommer 2017 von einem Dealer 987 Ecstasy-Pillen und 390 Gramm Marihuana erworben haben. Diese Drogen habe der Angeklagte auf dem Techno-Festival „Nature One“ in Kastellaun verkaufen wollen. Hierzu habe er die Drogen einem Drogenkurier übergeben. Die Polizei habe die Drogen aber noch vor deren Veräußerung auf dem Festival bei dem Drogenkurier sicherstellen können.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Mittwoch, 15.08.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 48 Jahre alten, mehrfach vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten vor, im Zeitraum von Juni 2017 bis Februar 2018 in 3 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei sonstige Gegenstände bei sich geführt zu haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen seien.

Der Angeklagte soll im Frühsommer 2017 im Besitz von 30 Gramm Kokain gewesen sein, welches er mit Gewinn habe weiterverkaufen wollen.

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Februar 2018 im Besitz von 50 kg Cannabis und 20 kg Amphetamin gewesen sein. Dieses habe er anschließend mit Gewinn weiterverkauft.

Ferner habe der Angeklagte Anfang Februar 2018 Betäubungsmittel, vermutlich Amphetamin, im Bereich von 5 kg an einen Interessenten weiterverkauft und hierfür einen Erlös von insgesamt 13.000 Euro erhalten.

Schließlich soll der Angeklagte in seiner Wohnung sowie in seiner Gartenhütte diverse Betäubungsmittel, namentlich Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana, zum Weiterverkauf verwahrt haben. In der Wohnung des Angeklagten soll sich zudem zugriffsbereit ein Einhandmesser mit einer Länge von ca. 13cm sowie ein Klappmesser mit einer Länge von 9cm befunden haben. In der Gartenhütte des Angeklagten hätten sich ferner zugriffsbereit zwei Messer, ein Beil sowie eine ungeladene Luftdruckwaffe nebst Munition befunden.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 22.08.2018 und 24.08.2018.

Freitag, 17.08.2018, 09:30 Uhr 4. Strafkammer

Das Landgericht Bad Kreuznach hat den 48 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Klingenmünster wegen Betruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll zwischen November 2015 und Januar 2016 diverse Gegenstände gekauft oder Dienstleistungen in Auftrag gegeben haben und hierbei, seiner vorgefassten Absicht entsprechend, die von ihm geschuldete Vergütung nicht entrichtet haben.

Insbesondere soll der Angeklagte im November 2015 unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit einen Notarvertrag über den Erwerb eines Einfamilienhauses in Hargesheim abgeschlossen haben, sich bezüglich des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen und im Einverständnis mit dem Verkäufer des Grundstücks mit Umbauarbeiten begonnen haben. Der dem Marktwert entsprechende Kaufpreis von 185.000 Euro sei von dem Angeklagten aber nie bezahlt worden. Der Verkäufer des Grundstücks habe einige Monate später, nach Löschung der Auflassungsvormerkung des Angeklagten, das Grundstück zu einem Preis von 167.000 Euro an einen Dritten verkaufen können. Der verminderte Preis sei auf die von dem Angeklagten noch nicht abgeschlossenen Umbauarbeiten zurückzuführen gewesen.

Ferner soll der Angeklagte im Dezember 2015 bei einer Beschriftungsfirma aus Weinheim unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit drei Beschriftungen für PKWs und 13 Werbebanner zum Preis von ca. 2.100 Euro bestellt haben. Die Werbeaufschriften hätten auf die Firma, bei welcher der Angeklagte damals beschäftigt gewesen sei, lauten sollen. Zwei Beschriftungen und zwei Werbebanner seien dem Angeklagten bereits im Vertrauen auf eine Zahlung übergeben worden. Der Angeklagte habe die Rechnungen jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, nie beglichen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts im Hinblick auf die soeben geschilderten beiden Fälle aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

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