Montag, 10.08.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen Versuch des Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 18.08.2020, 19.08.2020, 20.08.2020, 24.08.2020, 25.08.2020, und 27.08.2020.
Montag, 10.08.2020, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 1896/16
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 50 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Gestratz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten wurde für die Dauer von einem Jahr der berufsmäßige Umgang mit Tieren jeder Art, sowie das Halten von Tieren – mit Ausnahme von Hunden und Katzen – verboten.
Die Angeklagte soll im Jahr 2014 auf verschiedenen Weiden im Landkreis Rhein-Hunsrück, bei Kirrweiler und bei Kirn Pferde unter durchgehend tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gehalten haben. Dies soll bei zahlreichen Kontrollen festgestellt worden sein. Dabei soll eine Stute tot aufgefunden worden sein. Die Angeklagte soll die Pferde nicht in ausreichendem Maße mit Futter versorgt haben, sodass diese stark abmagerten. Darüber hinaus soll kein ausreichender Witterungsschutz vorhanden gewesen sein. Die Tiere sollen an Hunger, Nässe und Kälte gelitten haben.
Die Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.08.2020.
Dienstag, 11.08.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1043 Js 16542/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten Angeklagten aus Koblenz und einem 36 Jahre alten Angeklagten aus Trier, beide vorbestraft und derzeit in dieser Sache inhaftiert, vor, gemeinschaftlich in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, in einem Fall hiervon gewerbsmäßig. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 29 Jahre alten Angeklagten vor in sechs Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, sowie in einem Fall Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt zu haben.
Im Zeitraum November 2019 bis Januar 2020 soll der 29 Jahre alte Angeklagte unter Vermittlung des 36 Jahre alten Angeklagten 5.000 Captagon-Tabletten an einen unbekannten Abnehmer mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft haben. Der 36 Jahre alte Angeklagte soll über den 29 Jahre alten Angeklagten bei einem Dritten 5.000 Captagon-Tabletten geordert haben. Zudem soll der 36 Jahre alte Angeklagte von dem 29 Jahre alten Angeklagten 50 Captagon-Tabletten erhalten haben, um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen. Des Weiteren soll sich der 29 Jahre alte Angeklagte auf Anfrage bereit erklärt haben, 1 kg Marihuana an den 36 Jahre alten Angeklagten zu verkaufen. Das Geschäft soll am Kaufpreis gescheitert sein.
Der 29 Jahre alte Angeklagte soll Anfang November 2019 15 kg Methamphetamin zum Zwecke des gewinnbringenden Verkaufs verwahrt haben. Anfang Januar 2020 soll der 29 Jahre alte Angeklagte 1 kg Marihuana verwahrt haben.
m November und Dezember 2019 soll der 29 Jahre alte Angeklagte an verschiedene Vertrauenspersonen der Polizei jeweils 8,78 Gramm Chrystal Meth, 25,06 Gramm Chrystal Meth und 100 Stück Ecstasy-Tabletten verkauft haben. Außerdem soll er den Vertrauenspersonen zwei Captagon-Tabletten zur Probe übergeben und 1 kg Amphetamin zum Verkauf angeboten haben.
Anfang November soll der 29 Jahre alte Angeklagte in den Niederlanden 70.000 Captagon-Tabletten gekauft und diese nachts nach Deutschland geschmuggelt haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Der 36 Jahre alte Angeklagte behauptet, er habe einmal 50 Captagon-Tabletten von einem Freund bekommen, die er selbst konsumiert habe.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 17.08.2020, 07.09.2020 und 10.09.2020.
Dienstag, 11.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6
Az. 7 Ns 1044 Js 1896/16
Der am 10.08.2020 begonnene Prozess wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird fortgesetzt.
Mittwoch, 12.08.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 21.08.2020 und 28.08.2020.
Freitag, 14.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1021 Js 16998/18
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 59 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in 1156 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum vor Mitte Januar 2019 im Internet Dateien mit kinderpornographischen Inhalten gesucht haben und die gefundenen Dateien auf seinem Computer abgelegt haben. Die Dateien sollen Mitte Januar bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei sichergestellt worden sein.
Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.