Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 33. Kalenderwoche 2021

Montag, 16.08.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 2971/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach die Begehung eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Ende Februar 2020 in einem Mehrfamilienhaus in Bad Kreuznach, in welchem der Angeklagte zu Besuch seines Vaters gewesen sei, eine verbale und körperliche Auseinandersetzung mit einem Nachbarn seines Vaters gehabt haben. Anlass jener Auseinandersetzung soll gewesen sein, dass der Nachbar sich über die zu laute Musik des Angeklagten gestört habe. Im Rahmen der verbalen und körperlichen Auseinandersetzung soll der Angeklagte, nachdem der Nachbar dem Angeklagten zunächst mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen habe, ein Messer mit einer etwa 10 cm langen Klinge gezückt haben. Unter Drohung mit dem Messer soll der Angeklagte den Nachbarn in eine Nische des Hausflurs gedrängt haben. Im weiteren Verlauf, in welchem der Nachbar sich durch Tritte gegen die Beine des Angeklagten zu wehren versucht habe, soll der Angeklagte mit dem Messer eine Stichbewegung in Richtung des Oberkörpers des Nachbarn ausgeführt haben. Der Angeklagte soll dabei seinen Nachbarn leicht am linken Unterarm gestreift haben. Im Anschluss daran soll der Angeklagte seinem Nachbarn mit dem Messer mit voller Kraft gezielt in den unteren Bauch gestochen haben. Obwohl der Nachbar durch diesen Stich für den Angeklagten erkennbar stark geblutet habe, soll der Angeklagte sich sodann in die Wohnung seines Vaters begeben und keinen Notarzt verständigt haben. Ein Notarzt soll erst durch einen weiteren Nachbarn, bei welchem der durch die Messerstiche verletzte Mann geklingelt habe, verständigt worden sein. Durch einen unmittelbaren operativen Eingriff im Krankenhaus in Bad Kreuznach habe eine akute Lebensgefahr des Verletzten abgewendet werden können. Der Geschädigte soll eine ca. 3 cm lange und mehrere cm tiefe Stichwunde im unteren rechtsseitigen Bauchbereich erlitten haben, wobei ein Teil des Dünndarms durchgestochen worden sei. Auch soll der Geschädigte eine oberflächliche, quergestellte, ca. 3 cm lange, kratzartige Verletzung am linken Unterarm erlitten haben.


Der Angeklagte hat im Rahmen einer Spontanäußerung bei der ersten Tatortaufnahme eingeräumt, dass er mit einem Messer auf den Geschädigten eingestochen habe. Er habe den Geschädigten nicht töten wollen, sondern sich bedroht gefühlt und sich verteidigen wollen.

Fortsetzungstermine sind auf den 19.08.2021 und den 02.09.2021 bestimmt worden.

 

Montag, 16.08.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1021 Js 3467/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 26 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Guldental wegen Betrugs in 8 Fällen unter Auflösung einer Gesamtstrafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach und Einbeziehung der diesbezüglichen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten sowie einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Dezember 2019 bis Mitte September 2020 in sieben Fällen über ihren Account bei ebay-Kleinanzeigen jeweils unterschiedliche Gegenstände, wie Mobiltelefone, Uhren und eine Halskette, inseriert haben. Die jeweiligen Käufer sollen den Kaufpreis im jeweils dreistelligen Bereich jeweils an die Angeklagte überwiesen haben. Die Angeklagte soll sodann entsprechend ihrer vorgefassten Absicht die erworbenen Gegenstände an die jeweiligen Käufer nicht ausgeliefert haben, um sich zu Lasten der Käufer zu bereichern.

Weiterhin soll die Angeklagte entgegen einer ihr bekannten Verpflichtung gegenüber dem Jobcenter in Bad Kreuznach nicht angegeben haben, dass sie eine nicht unerhebliche monatliche finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern und eine Freundin erhalten habe. In Unkenntnis jener Einnahmen der Angeklagten soll das Jobcenter der Angeklagten im Zeitraum von März 2020 bis Ende August 2020 Arbeitslosengeld in einer Höhe von 1.140 Euro zu Unrecht ausgezahlt haben.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Dienstag, 17.08.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1041 Js 8650/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 24 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in 6 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit einer Körperverletzung in Tateinheit mit einer Bedrohung, sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin hat das Amtsgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende Oktober 2018 die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin, mit welcher der Angeklagte zwei gemeinsame Kinder hat, in Bad Kreuznach aufgesucht haben, um „Unstimmigkeiten“ zu klären. Der Angeklagte soll, als seine ehemalige Lebensgefährtin die Tür geöffnet habe, mit der Faust die Scheibe der Tür aufgeschlagen haben. Sodann soll er seine ehemalige Lebensgefährtin am Kragen gepackt und auf den Boden geschleudert haben. Der Angeklagte soll seiner am Boden liegenden ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Die ebenfalls in der Wohnung befindliche Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin soll versucht haben ihrer Tochter zu helfen. Daraufhin soll der Angeklagte der Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin mindestens zwei Mal mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, woraufhin die Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu Boden gefallen sei. Auf die am Boden liegende Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin soll der Angeklagte mindestens einmal mit einem seiner mit Turnschuhen beschuhten Füßen eingetreten haben. Anschließend soll der Angeklagte nochmals seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Er soll den beiden Frauen schließlich noch damit gedroht haben, dass er sie umbringen werde und am nächsten Tag mit seiner Familie seine Kinder holen werde.

Fall 2:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2019 auf einer privaten Feier in einem Vereinsheim eines Sportvereins in Bad Kreuznach eine Streitigkeit mit dem Freund der Gastgeberin gehabt haben. Der erheblich alkoholisierte Freund der Gastgeberin soll dem auf einer Bank sitzenden Angeklagten im Rahmen jener Streitigkeit mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Der Freund der Gastgeberin soll im Anschluss daran keine weiteren Anstalten gemacht haben, den Angeklagte erneut zu schlagen. Der Angeklagte soll nunmehr von der Bank aufgestanden sein, woraufhin sich eine Frau zwischen den Angeklagten und den Freund der Gastgeberin gestellt haben soll, um weitere Handgreiflichkeiten zu verhindern. Der Angeklagte soll die Frau beiseite gedrückt und dem Freund der Gastgeberin mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Freund der Gastgeberin soll dadurch zu Boden auf die dort befindlichen Fließen gefallen sein und aus Anlass des Sturzes eine Schädelfraktur und eine - ohne bleibende Einschränkungen verheilte - Hirnblutung erlitten haben.

Fall 3:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang August 2019 eine ihm unbekannte männliche Person in einem Supermarkt in Bad Kreuznach ohne erkennbaren Anlass mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte soll sich seiner Bekundung nach von der männlichen Person bedrängt gefühlt haben.

Fall 4:

Ferner soll der Angeklagte Mitte August 2019 auf dem Jahrmarkt in Bad Kreuznach eine ihm unbekannte männliche Person ohne rechtfertigenden Grund mit der flachen Hand gegen die rechte Gesichtshälfte sowie mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Die männliche Person soll den Angeklagten zuvor beim Vorbeigehen mit den Worten „Wichst du eigentlich?“ angesprochen haben.

Fall 5:

Überdies soll der Angeklagte Mitte November 2019 eine Streitigkeit mit seinem Cousin in einer Shisha-Bar in Bad Kreuznach gehabt haben. Der Cousin des Angeklagten soll dem Angeklagten nach dem Empfinden des Angeklagten „zu sehr seine Zuneigung gezeigt haben“, woraufhin der Angeklagte seinem Cousin mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben soll.

Fall 6:

Noch in derselben Nacht soll der Angeklagte nach Verlassen der Shisha-Bar die Wohnung seines Cousins in Bad Kreuznach aufgesucht haben. Er soll mit der Faust gegen die Wohnungstür geschlagen und dabei die Glasscheibe der Tür beschädigt haben.

Fall 7:

Nachdem aus Anlass der eingeschlagenen Wohnungstür über einen Notruf die Polizei verständigt worden sei, soll der Angeklagte einen der daraufhin erschienen Polizeibeamten als „dreckigen Bastard“ und eine andere Polizeibeamtin als „dumm wie Stroh“ bezeichnet haben. Auch soll der Angeklagten gegenüber allen Polizeibeamten geäußert haben „ihr seid Hurensöhne und bleibt Hurensöhne“.

Fall 8:

Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Dezember 2019 in der Nähe einer Bushaltestelle in Bad Kreuznach laut herumgeschrien haben. Zwei männliche Personen sollen daraufhin kurz zu dem Angeklagten herübergeschaut haben. Der Angeklagte soll dies wahrgenommen haben, auf die beiden männlichen Personen zugerannt sein, und einer der beiden männlichen Personen mit der Faust unvermittelt auf das Auge geschlagen haben.

Fall 9:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Januar 2020 28,1 Gramm Amphetamin ohne betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis verwahrt haben.

Bei den Tatvorwürfen in den Fällen 1 bis 8 soll der Angeklagte jeweils unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen gestanden haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht ganz überwiegend geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26.08.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 19.08.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 2971/20

Der am 16.08.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 02.09.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 19.08.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 964/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2020 in einer Drogerie in Bad Kreuznach Drogerieartikel, unter anderem eine Bartschere und einen Bartkamm, im Gesamtwert von 24,95 Euro eingesteckt haben, mit der Absicht, die Waren nicht zu bezahlen.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Donnerstag, 19.08.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 2746/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubtes Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2020 in Bad Kreuznach in seiner Bauchtasche 0,97 Gramm Heroin ohne betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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