Donnerstag, den 17.08.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1022 Js 1915/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 29 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Kaiserslautern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte soll Mitte Februar 2022 ihrer zum damaligen Zeitpunkt etwas mehr als ein Jahr alten Tochter in ihrer Wohnung nachts im Zuge einer Überforderungssituation durch langanhaltendes Schreien des Kindes sowie dauerhaften Lärms der Nachbarn mehrere harte Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Dabei sei das sitzende Kind mit dem Gesicht auf den Boden gefallen. Die Angeklagte habe daraufhin weiter auf den Kopf des Kindes eingeschlagen. Das Kind habe, wie von der Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen worden sei, einen Bruch des Felsenbeins, mehrere Prellmarken an der Stirn, Hämatome am Kopf sowie einen Cut am Kinn davongetragen. Die Angeklagte habe sodann die Wohnung verlassen, um auf dem Balkon eine Zigarette zu rauchen. Dabei habe sie ihr enormes Fehlverhalten realisiert. Als sie die Wohnung wieder betreten habe, habe sich das Kind bewusstseinsverändert und zunehmend apathisch gezeigt, sodass sich die Angeklagte dazu entschlossen habe, einen Rettungswagen zu rufen. Auf der Intensivstation des Klinikums Idar-Oberstein hätten sich Ischämien bei dem Kind gezeigt, die auf die Gewaltanwendung der Angeklagten zurückzuführen gewesen seien.
Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.