Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 33. Kalenderwoche 2025

Montag, den 11.08.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1043 Js 14487/24

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rehborn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende September 2024 mit einem E-Scooter eine Straße in Rehborn befahren haben, obwohl er hierbei aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Er habe 22 Minuten nach der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von 2,61 Promille gehabt.

Fall 2:

Zudem soll der Angeklagte Anfang Oktober 2024 mit einem E-Scooter den Parkplatz eines Supermarktes in Meisenheim befahren haben. Auch hierbei sei er alkoholbedingt absolut fahruntüchtig gewesen. Er habe 55 Minuten nach der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,52 Promille gehabt.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

 

Montag, den 11.08.2025, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1021 Js 6059/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 62 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Frauenberg wegen Körperverletzung (Fall 1) zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. 

Außerdem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frauenberg wegen falscher Verdächtigung (Fall 2) zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt.

Fall 1:

Die 62 Jahre alte Angeklagte und der 61 Jahre alte Angeklagte seien Mieter einer Wohnung in Frauenberg gewesen. Im Rahmen einer Streitigkeit mit dem Vermieter der Wohnung soll die 62 Jahre alte Angeklagte Anfang März 2023 dem Vermieter mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Schmerzen im Gesicht erlitten habe.

Fall 2:

Der 61 Jahre alte Angeklagte soll im Nachgang gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, von dem Vermieter durch einen Stoß auf die Brust geschubst worden zu sein, auf die Straße gefallen zu sein und sich hierbei verletzt zu haben. Er habe durch diese Äußerungen gegenüber der Polizei beabsichtigt, gegen seinen Vermieter ein Strafverfahren wegen Körperverletzung herbeizuführen. 

Die Angeklagten haben jeweils den sie betreffenden Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

 

Dienstag, den 12.08.2025, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 4 NBs 1042 Js 19010/23 (2)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln (Fall 1) sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte habe Mitte September 2023 von einem unbekannten Drogendealer 5 Gramm Amphetamin zum Preis von 50,00 Euro zum Eigenkonsum erworben.

Fall 2:

Außerdem habe der Angeklagte Mitte September 2023 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Hochstetten-Dhaun teilgenommen, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Sobernheim Berufung ein. Die Berufung des Angeklagten, welche dieser in der Berufungshauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte, hat das Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) durch Urteil mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass es die Gesamtfreiheitsstrafe auf 9 Monate reduziert hat. Die Vollstreckung jener Gesamtfreiheitsstrafe hat es nicht zur Bewährung ausgesetzt. 

Der Angeklagte legte sodann gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach Revision ein. Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf jene Revision das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

 

Dienstag, den 12.08.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 8 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1022 Js 6114/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Ockenheim wegen Betruges in zwei Fällen (Fälle 1 und 3) sowie vorsätzlicher Bodenverunreinigung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit Abfällen (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. 

Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen Betruges (Fall 1) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagten, die damals als Auszubildende bei einem Abschleppunternehmen in Bad Kreuznach beschäftigt gewesen seien und denen es gestattet gewesen sei, die Abschleppfahrzeuge am Wochenende für private Zwecke auszuleihen, sollen im Zeitraum von Mitte Mai 2021 bis Mitte März 2022 mittels der für die Fahrzeuge von dem Unternehmen ausgegebenen Tankkarten zahlreiche unberechtigte Tankvorgänge durchgeführt haben. Sie sollen im vorgenannten Zeitraum an einer Tankstelle in Bad Kreuznach unter Verwendung der Tankkarten zahlreiche Kanister mit Benzin befüllt haben, um den Kraftstoff für private Zwecke zu nutzen oder diesen zu veräußern. Die Gesamtsumme der unberechtigten Tankvorgänge belaufe sich auf einen Wert von etwas über 180.000 Euro.

Fall 2:

Mitte März 2022 soll der 30 Jahre alte Angeklagte auf einem Abschleppfahrzeug des vorgenannten Abschleppunternehmens Behältnisse mit getanktem Dieselkraftstoff transportiert haben. Als er mit dem Fahrzeug eine Straße in Bad Kreuznach befahren habe, sei eine erhebliche Menge Kraftstoff aus einem transportierten Behältnis ausgelaufen und habe die Straßen und Wege kontaminiert. Der 30 Jahre alte Angeklagte habe dies zwar bemerkt, jedoch nicht angehalten und sei sodann auf Feldwege ausgewichen, wo er den unbefestigten Boden und das Erdreich mit dem Kraftstoff kontaminiert habe.

Fall 3:

Schließlich soll der 30 Jahre alte Angeklagte, der zu dieser Zeit bei der Bundeswehr tätig gewesen sei, im Zeitraum von Mitte November 2022 bis Mitte Februar 2023 drei Tankkarten, welche für Betankungen von Fahrzeugen der Bundeswehr bestimmt gewesen seien, unberechtigt in seinen Besitz genommen haben. Mit diesen Karten habe er dann mehrmals sein Privatfahrzeug mit Dieselkraftstoff betankt. Der hierdurch entstandene Gesamtschaden belaufe sich auf 3.562,87 Euro.

Die Angeklagten haben den Tatvorwurf bzw. die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26.08.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 12.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1025 Js 11159/23

Der am 30.07.2025 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 26.08.2025 und den 29.08.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 12.08.2025, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1021 Js 6835/24

Der am 04.08.2025 begonnene Prozess wegen Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 21.08.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 13.08.2025, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1042 Js 500/21

Der am 07.08.2025 beginnende Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt. 

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 14.08.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 13.08.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1023 Js 7264/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 22 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 bei Feierlichkeiten in Bad Kreuznach einer Frau unvermittelt von hinten unter den Rock gegriffen und diese im Schritt berührt haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 

Donnerstag, den 14.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1042 Js 500/21

Der am 07.08.2025 beginnende Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 15.08.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1021 Js 4267/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) sowie wegen Betruges (Fall 4) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fälle 1 bis 3:

Der Angeklagte, dem nach Entlassung aus vorangegangener Strafhaft, mit gerichtlichem Beschluss im Oktober 2021 mehrere Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt worden seien, soll in der Folgezeit gegen drei Weisungen, nämlich die Weisung zur Kontakthaltung mit seiner Bewährungshelferin, die Weisung zur Mitteilung eines Wohnsitzwechsels sowie die Weisung zur Alkoholabstinenz, vorsätzlich verstoßen und hierdurch den Zweck der Maßregel der Führungsaufsicht gefährdet haben.

Fall 4:

Zudem soll der Angeklagte, der seinerzeit Leistungen vom Jobcenter bezogen habe, dem Jobcenter gegenüber, entgegen der ihm bekannten Verpflichtung, bewusst nicht mitgeteilt haben, dass er zeitweise eine Arbeitstätigkeit aufgenommen gehabt habe. Infolgedessen seien ihm im Zeitraum von Anfang August 2022 bis Ende September 2022 insgesamt 534,03 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht ausgezahlt worden.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1 bis 3 geständig eingelassen. Zu dem Tatvorwurf im Fall 4 hat er sich teilweise geständig eingelassen.

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