Montag, 21.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 47 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein in erster Instanz wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Diebstahls mit Waffen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Wegen eines weiteren Falls des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung wurde der Angeklagte zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll bei drei Gelegenheiten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein ein Fahrzeug geführt haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte soll sich im Besitz einer gefälschten italienischen Fahrerlaubnis befunden haben, von deren Gültigkeit er zwar ausgegangen sei, deren Fälschung er aber bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Bei dem Fall im Jahr 2015 habe der Angeklagte an dem von ihm geführten Pkw Kennzeichen angebracht, die nicht ordnungsgemäß für dieses Fahrzeug ausgegeben worden seien.
Im März 2016 habe der Angeklagte in einem Supermarkt in Idar-Oberstein Parfum, Lebensmittel und ein Erste-Hilfe-Set im Gesamtwert von rund 80,00 € entwendet und dabei eine Gasdruckwaffe mit sich geführt.
Im September 2016 habe der Angeklagte mit einem Pkw eine öffentliche Straße in Idar-Oberstein befahren, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Bei einer Polizeikontrolle habe er eine gefälschte rumänische Fahrerlaubnis vorgezeigt, wobei er die Fälschung für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen habe.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht im Wesentlichen geständig.
Dienstag, 24.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 27 Jahre alten Angeklagten aus Mastershausen (Hunsrück) wegen gewerbsmäßigen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Arbeitgeber des Angeklagten soll im Juli 2016 für den Angeklagten drei Durchlauferhitzer im Wert von 295,00 € bestellt haben. Der Angeklagte habe diese Geräte dann über eBay für durchschnittlich 200,00 € verkauft und das erhaltene Geld verspielt, statt den Rechnungsbetrag gegenüber seinem Arbeitgeber zu begleichen. Ebenfalls im Juli 2016 soll der Angeklagte über WhatsApp zwei Durchlauferhitzer zum Preis von 310,00 € verkauft haben. Obwohl der Käufer den Kaufpreis überwiesen habe, habe der Angeklagte die Geräte nicht geliefert. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.