Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 34. Kalenderwoche 2018

Mittwoch, 22.08.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 15.08.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 24.08.2018.

Donnerstag, 23.08.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Anfang August 2015 soll es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe von Asylbewerbern, zu welcher der Neffe des Geschädigten gehört haben soll, und einer Gruppe von Idar-Obersteinern, zu welcher der Sohn des Angeklagten gehört haben soll, gegeben haben. Bei jener Auseinandersetzung sei der Sohn des Angeklagten verletzt worden.

Wenige Tage nach dieser Auseinandersetzung soll ein Fahrzeug sich nachts dem gerade die Sparkasse in Idar-Oberstein verlassenden Geschädigten und dem Neffen des Geschädigten von hinten genähert haben. Das Fahrzeug soll den Geschädigten im Beinbereich berührt haben, wodurch dieser zu Boden gefallen sei und sich Schürfwunden an beiden Knien zugezogen habe. Der Beifahrer jenes Fahrzeuges soll der Angeklagte gewesen sein. Der Angeklagte soll sodann aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein und dem Geschädigten und dessen Neffen mit einem Gegenstand in der Hand Schläge angedroht haben. Der Geschädigte und dessen Neffe hätten daraufhin jedoch die Flucht ergreifen können.

Der Angeklagte hat die Tat erstinstanzlich bestritten. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er in der Tatnacht zuhause bei seiner Lebensgefährtin gewesen sei.

Donnerstag, 23.08.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 78 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Dickesbach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Oktober 2017 mit einem Lkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Das Nichtvorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis sei anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt worden.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Donnerstag, 23.08.2018, 11:15 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Januar 2018 in seinem Portemonnaie 2,88 Gramm Cannabis sowie in seiner Jackentasche einen Schlagring verwahrt haben. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er weder für die mitgeführten Betäubungsmittel, noch für den Schlagring eine Erlaubnis gehabt habe.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Freitag, 24.08.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 15.08.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

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