Montag, 17.08.2020, 8:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 2746/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 33 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2020 in seiner Bauchtasche 0,97 Gramm Heroin verwahrt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Montag, 17.08.2020, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 17628/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 34 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Hallgarten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Die Angeklagte soll Mitte Oktober 2019 in ihrer Handtasche 0,7 Gramm Heroin verwahrt haben, obwohl sie gewusst haben soll, dass sie die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte. Ende Januar 2020 soll die Angeklagte 6 ml Levomenthadon in einem Fläschchen in ihrer Handtasche verwahrt haben, obwohl sie gewusst haben soll, dass sie die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.
Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Montag, 17.08.2020, 10:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1043 Js 16542/19
Der am 11.08.2020 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.09.2020 und 10.09.2020.
Dienstag, 18.08.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1023 Js 15865/19 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Allenbach vor, in drei Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren, die sein leiblicher Abkömmling ist, vorgenommen zu haben.
Der Angeklagte soll sich im Zeitraum Juli bis September 2019 bei mindestens drei Gelegenheiten jeweils nachts an seiner damals achtjährigen Tochter vergangen haben. Er soll dabei u.a. auch den Beischlaf mit dem Kind vollzogen haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 20.08.2020.
Dienstag, 18.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 15898/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 47 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende August 2019 mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Dienstag, 18.08.2020, 14:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 19.08.2020, 20.08.2020, 24.08.2020, 25.08.2020 und 27.08.2020.
Mittwoch, 19.08.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 2019/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, durch 22 selbstständige Handlungen Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben und zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben.
Der Angeklagte soll von November 2018 bis Ende Januar 2019 einer damals 15-Jährigen in zehn Fällen Ecstasy in der Größenordnung zwischen einer halben und einer ganzen Tablette gegeben haben. In weiteren 12 Fällen soll der Angeklagte der damals 15-Jährigen in seiner Wohnung Cannabis und Amphetamin zum unmittelbaren Konsum zur Verfügung gestellt haben. Dabei soll der Angeklagte gewusst haben, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.
Der Angeklagte hat eingeräumt, dass die 15-Jährige in seiner Wohnung Betäubungsmittel konsumiert habe. Er habe jedoch keine Betäubungsmittel an sie abgegeben.
Mittwoch, 19.08.2020, 13:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.08.2020, 24.08.2020, 25.08.2020 und 27.08.2020.
Donnerstag, 20.08.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 24.08.2020, 25.08.2020 und 27.08.2020.
Donnerstag, 20.08.2020, 14:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1023 Js 15865/19 jug
Der am 18.08.2020 begonnene Prozess wegen sexuellen Handlungen an einer Person unter 14 Jahren u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, 21.08.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 9626/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer jetzt 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim vor, durch dieselbe Handlung einen räuberischen Diebstahl, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Die Angeklagte soll Mitte April 2019 in einem Supermarkt verschiedene Lebensmittel an sich genommen haben und mit diesen ohne zu bezahlten den Laden verlassen haben. Sie soll sodann mit den Lebensmitteln in ihr Fahrzeug eingestiegen sein. Der Ladendetektiv, der das Geschehen beobachtet haben soll, soll sich vor das Fahrzeug gestellt haben, um die Angeklagte am Wegfahren zu hindern. Die Angeklagte soll gesagt haben, dass der Ladendetektiv weggehen soll, da sie ihn sonst umfahren werde und ihr egal wäre, wenn er dabei „verrecken“ würde. Unmittelbar danach soll die Angeklagte stark beschleunigend angefahren sein und den Ladendetektiv erfasst haben, sodass dieser auf die Motorhaube geraten und anschließen seitlich von dieser heruntergefallen sein soll. Der Ladendetektiv soll multiple Schürfwunden und Prellungen erlitten haben.
Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.