Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 34. Kalenderwoche 2021

Mittwoch, 25.08.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 19253/19 jug

Der am 26.07.2021 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 30.08.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 26.08.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1041 Js 8650/19

Der am 17.08.2021 begonnene Prozess wegen Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 27.08.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 254/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 40 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Betrugs in Tateinheit mit Diebstahl, sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit Bedrohung, sowie wegen Beleidigung in 5 Fällen, Hausfriedensbruchs in 2 Fällen und Sachbeschädigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Betrugs in Tateinheit mit Diebstahl, sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung, sowie wegen Bedrohung in 3 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, und wegen Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Die Angeklagten, die miteinander eine Beziehung führen, sollen Mitte Dezember 2020 in Hoppstädten-Weiersbach einen Pkw an einen Autoverwerter zum Preis von 30 Euro veräußert haben und dabei dem Autoverwerter vorgetäuscht haben, Eigentümer des Pkws sowie zum Verkauf des Pkws berechtigt zu sein.

Fall 2:

Weiterhin sollen die Angeklagten Ende Dezember 2020 einen Supermarkt in Hoppstädten-Weiersbach unter Verstoß gegen ein bestehendes Hausverbot betreten haben. Die Angeklagten sollen auf Grund des bestehenden Hausverbotes von den Mitarbeiterinnen des Supermarktes an der Kasse nicht bedient worden sein. Der Angeklagte soll daraufhin eine Mitarbeiterin als „Schlampe“ und „Hure“ sowie eine andere Mitarbeiterin als „Schlampe“ und „Nutte“ bezeichnet haben. Weiterhin sollen die Angeklagten, da sie nicht bedient worden seien, den Supermarkt mitsamt der in dem Warenkorb befindlichen Waren verlassen haben, ohne die Waren zu bezahlen. Der Angeklagte soll den Mitarbeiterinnen dabei noch mit den Worten „ich knalle euch alle ab“, die Angeklagte mit den Worten „mein Mann kann auch schießen“ gedroht haben.

Fall 3:

Anfang Januar 2021 soll die Angeklagte bei der Wohnung eines Bekannten in Hoppstädten-Weiersbach mit der Bitte geklingelt haben, sie mit einer angeblich verletzten Katze in eine Tierklinik zu fahren. Der Bekannte soll dies abgelehnt haben, woraufhin die Angeklagte den Bekannten als „dreckiges Arschloch“ bezeichnet haben soll.

Auch soll die Angeklagte dem Bekannten am selben Tag bei einem Spaziergang erneut begegnet sein und dem Bekannten mit den Worten „ich knalle dich ab“ gedroht haben.

Fall 4:

Einen Tag nach diesem Vorfall soll die Angeklagte dem Bekannten in einem Brief mit den Worten „wir besuchen dich“ gedroht haben und den Bekannten in dem Brief als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 5:

Weiterhin soll die Angeklagte am selben Tag einem weiteren Bekannten in einem Brief mit den Worten „wird besuchen dich“ gedroht haben und den weiteren Bekannten in dem Brief als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 6:

Mitte Januar 2021 soll die Angeklagte eine Tankstelle in Hoppstädten-Weiersbach unter Verstoß gegen ein gegen sie bestehendes Hausverbot betreten haben.

Fall 7:

Am selben Tag soll, zu einem späteren Zeitpunkt, der Angeklagte die Tankstelle betreten haben und den dort anwesenden Mitarbeiter als „Hurensohn“ bezeichnet haben.


Fall 8:

Weiterhin soll der Angeklagte am Abend desselben Tages eine E-Mail an den Inhaber der Tankstelle übersendet haben, in welchem der Angeklagte gegenüber dem Inhaber der Tankstelle diverse Bedrohungen und Beleidigungen ausgesprochen haben soll.


Fall 9:

Ebenfalls Mitte Januar 2021 soll die Angeklagte am Bahnhof in Hoppstädten-Weiersbach einen Passanten um Geld angebettelt haben. Als der Passant dies abgelehnt habe, soll die Angeklagte den Passanten als „Wichser“ bezeichnet und ihm den Mittelfinger gezeigt haben.


Fall 10:

Wenige Tage nach diesem Vorfall soll die Angeklagte denselben Passanten erneut am Bahnhof in Hoppstädten-Weiersbach um Geld angebettelt haben. Da der Passant dies erneut verweigert habe, soll die Angeklagte den Passanten als „blöden Wichser“ bezeichnet haben.

Fall 11:

Ferner sollen die beiden Angeklagten Mitte Januar 2021 zusammen eine Apotheke in Hoppstädten-Weiersbach betreten haben. Die Angeklagte soll mit einem Privatrezept Medikamente verlangt haben. Der Inhaber der Apotheke soll die Herausgabe der Medikamente verweigert haben, da die Angeklagte die Medikamente nicht habe bezahlen können. Die Angeklagte soll aus Wut hierüber eine Keramikschüssel der Apotheke auf den Boden geworfen haben.

Fall 12:

Einen Tag später soll die Angeklagte eine Tankstelle in Hoppstädten-Weiersbach unter Verstoß gegen ein gegen sie bestehendes Hausverbot betreten haben.

Fall 13:

Am selben Tag sollen die beiden Angeklagten nachmittags erneut die Apotheke, die sie bereits einen Tag zuvor aufgesucht hatten, aufgesucht haben. Der Angeklagte soll die Einlösung eines Rezeptes verlangt haben. Da dem Angeklagten dies verweigert worden sei, soll der Angeklagte aus Wut einen Plastiktisch umgeworfen, gegen einen Werbeaufsteller getreten sowie einen Zeitungshalter aus Plastik zerstört haben.

Fall 14:

Am Abend desselben Tages soll der Angeklagte dem Inhaber der Apotheke eine E-Mail geschrieben haben, in welcher der Angeklagte gegenüber dem Inhaber der Apotheke diverse Bedrohungen und Beleidigungen ausgesprochen haben soll.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

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