Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 34. Kalenderwoche 2022

Montag, 22.08.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.09.2022, 09.09.2022, 13.09.2022, 15.09.2022, 16.09.2022 und den 17.09.2022 bestimmt worden.

 

Montag, 22.08.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1041 Js 4583/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen versuchten Diebstahls mit Waffen, Fischwilderei und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende März 2020 versucht haben aus einem auf einem Festplatz in Kronweiler abgestellten Wohnwagen mehrere Gegenstände zu entwenden. Hierzu soll er in den Wohnwagen eingedrungen sein und einen Gegenstand, einen Kopfkissenbezug mit mehreren darin befindlichen Sachen, an die Tür des Wohnwagens zum Zweck des Abtransports gestellt haben. In diesem Moment soll die Inhaberin des Wohnwagens erschienen und der Angeklagte geflüchtet sein, ohne den Kopfkissenbezug mit den darin befindlichen Sachen mitzunehmen. Der Angeklagte soll während der Tatausführung Zugriff auf ein im Wohnwagen befindliches Messer gehabt haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Mai 2020 in der Nahe gefischt haben, ohne im Besitz eines Angelscheins gewesen zu sein. Der Angeklagte soll sich auch bewusst gewesen, dass das Angeln ohne Besitz eines Angelscheins nicht erlaubt ist.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Anfang August 2021 zusammen mit zwei weiteren männlichen Personen an einer Baustelle in Sonnenberg-Winnenberg unbefugt mehrere Kanthölzer und Metallteile im Gesamtwert von ca. 150,00 Euro mitgenommen haben, um diese für sich zu verwerten. Die Gegenstände sollen sodann vom Angeklagten und den beiden weiteren männlichen Personen an einen Händler in Koblenz für 70,00 Euro verkauft worden sein.

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht überwiegend bestritten.

 

Mittwoch, 24.08.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1021 Js 913/21 (2)

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Berlin wegen schwerer Bandenhehlerei in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte soll nach den Feststellungen in dem Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach im Zeitraum von Ende Oktober 2020 bis Mitte November 2020 in drei Fällen Gold und Bargeld, welches andere Mitglieder einer aus der Türkei operierenden Bande in Deutschland durch Betrugstaten von drei verschiedenen Privatpersonen aus dem Landkreis Bad Kreuznach erlangt haben sollen, entsprechend der Aufforderung eines unbekannten Bandenmitglieds aus der Türkei jeweils gegen Entlohnung von anderen Bandenmitgliedern übernommen, die Beute sodann jeweils gezählt und in einer Liste aufgelistet sowie schließlich in Deutschland an weitere Bandenmitglieder zur Weiterleitung in die Türkei übergeben haben.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Urteil in den Feststellungen teilweise aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 26.08.2022 und den 02.09.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 25.08.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 5682/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen versuchten Diebstahls mit Waffen sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte April 2021 auf dem Gelände eines Elektrofachmarktes in Bad Kreuznach in einen zwei Meter hohen Container geklettert sein, in welchem sich aussortierte Elektrogeräte befunden haben sollen. Hierbei soll der Angeklagte in seiner Hosentasche zugriffsbereit ein Taschenmesser mit sich geführt haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, aus dem Container einen Fernseher zu entwenden. Zur Entwendung des Fernsehers soll es jedoch nicht gekommen sein, da ein Zeuge die Polizei informiert habe, welchen den Angeklagten vor Ort angetroffen habe, als er sich noch im Container befunden habe.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Juni 2021 bei sich 1,69 Gramm Amphetamin verwahrt haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Anfang Juli 2021 bei sich 3,91 Gramm Amphetamin verwahrt haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen.

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