Montag, den 21.08.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 2566/23
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Beltheim wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte sei zusammen mit seiner Lebensgefährtin ab Anfang Oktober 2022 Mieter einer Wohnung in Wüschheim gewesen. Im Rahmen des Mietverhältnisses sei eine Küchenzeile nebst Elektrogeräten mitvermietet worden. Nachdem der Angeklagte und seine Lebensgefährtin die Miete nicht mehr gezahlt haben sollen, sei das Mietverhältnis gekündigt worden. Im Februar des Jahres 2023 seien der Angeklagte und seine Lebensgefährtin aus der Mietwohnung ausgezogen. Hierbei sollen sie im gemeinschaftlichen Zusammenwirken die im Eigentum des Vermieters stehende Spülmaschine im Wert von ca. 800 Euro mitgenommen und in der Küche ihrer neuen Wohnung eingebaut haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Dienstag, den 22.08.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 4870/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Einspruch eines 39 Jahre alten Angeklagten aus Obermoschel gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen, da dieser ohne hinreichende Entschuldigung zu dem im Zuge seines Einspruchs gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht erschienen sei.
Dem Angeklagten wird in dem Strafbefehl ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt. Er soll Ende Januar 2022 mit einem Pkw in Bad Kreuznach am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Beim Zurücksetzen seines Pkw soll er mit einem hinter ihm fahrenden Kleinkraftrad kollidiert sein. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat dem Angeklagten in dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.700 Euro auferlegt.
Donnerstag, den 24.08.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 17025/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung (Fall 1), vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen (Fälle 2 und 3) sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 4) und Diebstahls (Fall 5) sowie Beleidigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (Fall 6) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Ende September 2021 auf der Facebook-Seite einer Gaststäte in Bad Kreuznach folgende Aussage veröffentlicht haben: „Macht die Schwulette hier auf Tolerant (sic) und dann 2G“. Durch diese Aussage habe er die Ehre der Wirte des Brauwerks verletzen wollen.
Fall 2:
Mitte April 2022 soll der Angeklagte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 3:
Ende Mai 2022 soll der Angeklagte mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftrades erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 4:
Anfang Mai 2022 sei der Angeklagte mit einem Pkw von Bad Kreuznach kommend in Fahrtrichtung BAB 61 gefahren. Hierbei sei er in Gensingen einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Er sei sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Gegenüber den Polizeibeamten habe er seinen total gefälschten bulgarischen Führerschein zur Legitimation vorgezeigt.
Fall 5:
Ebenfalls Anfang Mai 2022 habe der Angeklagte sich in Bad Kreuznach von einer männlichen Person ein Fahrrad im Wert von 4.662 Euro geliehen. In der Folgezeit habe der Angeklagte beschlossen das Fahrrad nicht wieder zurückgeben. Vielmehr habe er es an einen Unbekannten veräußert. Auf Rückforderungen der männlichen Person habe er nicht mehr reagiert.
Fall 6:
Die männliche Person, von welcher sich der Angeklagte das Fahrrad geliehen habe, habe Mitte August 2022 bei der Polizei in Bad Kreuznach Anzeige wegen Unterschlagung gegen den Angeklagten erstattet. Daraufhin habe der Angeklagte unerlaubt ein Bild der männlichen Person, welches diese in einer Wohnung gezeigt habe, auf Facebook gepostet und das Bild mit „Polizeibekannter 31er“ betitelt.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.