Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche

Montag, 26.08.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wallhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis tatmehrheitlich in 2 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende August 2018 nachts vor einer Gaststätte in Bad Kreuznach ohne erkennbaren Grund zwei Personen gegen eine Fensterscheibe gestoßen sowie eine weitere Person am Hals gepackt, eine Kopfnuss gegeben sowie mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Ferner soll der Angeklagte Mitte Oktober 2018 zwischen Kirn und Bad Kreuznach in Höhe der Gemarkung Hargesheim unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sein. Der Angeklagte soll dabei nicht im Besitz der zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein. Auch soll sich der Angeklagte nach dem Unfall aus Angst vor Schwierigkeiten mit der Polizei und Justiz unerlaubt vom Unfallort entfernt haben und eine Bekannte von ihm veranlasst haben, sich als Unfallbeteiligte an seiner Stelle auszugeben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Montag, 26.08.2019, 12:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Juni 2018 dem Freund seiner Tochter, weil dieser nach Meinung des Angeklagten kein guter Umgang für seine Tochter gewesen sei, in der Wohnung seiner Tochter in Kirn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Zudem soll der Angeklagte Anfang August 2018, nachdem der Freund seiner Tochter den Angeklagten wegen des Faustschlags bei der Polizei angezeigt hat, bei der Wohnung des Freundes seiner Tochter in Kirn mit einer Schreckschusswaffe, mit der kleine Stahlkugeln verschossen werden können (sog. Hardair-Waffe) erschienen sein. Der Angeklagte soll mit der Schreckschusswaffe dreimal auf den Freund seiner Tochter geschossen haben, wobei der Freund seiner Tochter dem ersten Schuss noch habe ausweichen können, hingegen vom zweiten Schuss im Nacken und vom dritten Schuss an der Schulter getroffen worden sei. Während der Schüsse soll der Angeklagte den Freund seiner Tochter aufgefordert haben, die gegen ihn gerichtete Strafanzeige zurückzunehmen. Dem Freund der Tochter des Angeklagten sollen durch den Vorfall blutende Verletzungen entstanden sein, die eine operative Versorgung notwendig gemacht haben sollen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Dienstag, 27.08.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.08.2019, 03.09.2019, 10.09.2019, 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

Dienstag, 27.08.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 65-jährige, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Kirchheimbolanden sowie einen 65-jährigen, vorbestraften Angeklagten aus Argenschwang wegen Betrugs jeweils zu einer Freiheitsstrafe unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verurteilt.

Die 65-jährige Angeklagte aus Kirchheimbolanden hat das Amtsgericht wegen Betrugs in 60 Fällen, hiervon in 39 Fällen gemeinschaftlich handelnd sowie in 59 Fällen gewerbsmäßig handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den 65-jährigen Angeklagten aus Argenschwang hat das Amtsgericht wegen Betrugs in 47 Fällen, hiervon in 39 Fällen gemeinschaftlich handelnd sowie in 44 Fällen gewerbsmäßig handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auch hat das Amtsgericht einen 37 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Nierstein wegen leichtfertiger Geldwäsche in 8 Fällen verwarnt und die Zahlung einer Geldstrafe vorbehalten.

Die 65-jährige Angeklagte aus Kirchheimbolanden soll im Zeitraum November 2010 bis November 2015 als Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Laubenheim mehrere nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend qualifizierte Mitarbeiterrinnen in ihrem Betrieb eingesetzt und deren Leistungen rechtswidrig gegenüber den jeweiligen Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern abgerechnet haben. Den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern soll dadurch ein Schaden in Höhe von 105.163,09 Euro entstanden sein.

Ferner sollen die 65-jährige Angeklagte aus Kirchheimbolanden und der 65-jährige Angeklagte aus Argenschwang, der in Argenschwang einen häuslichen Krankenpflegedienst betreibt, jedoch keine Zulassung für die Versorgung von Mitgliedern der Kranken- und Pflegekassen hat, auf Grundlage eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses ab November 2010, Pflegeleistungen, die der 65-jährige Angeklagte aus Argenschwang trotz fehlender Zulassung in seinem Betrieb gegenüber Mitgliedern der Kranken- und Pflegekassen erbracht hat, unter  bewusstem Verstoß gegen das gesetzliche Vermittlungsverbot über das Unternehmen der 65-jährigen Angeklagten aus Kirchheimbolanden gegenüber den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet haben. Den Kranken- und Pflegekassen soll dadurch ein Schaden in Höhe von 74.006,31 Euro entstanden sein.

Schließlich soll der 65-jährige Angeklagte aus Argenschwang auch über das Unternehmen des 37 Jahre alten Angeklagten, der einen häuslichen Pflegedienst in Mainz betreibt, von ihm vorgenommene Pflegeleistungen gegenüber Mitgliedern der Kranken- und Pflegekassen, für die er keine Zulassung hatte, gegenüber den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet haben. Dem 37 Jahre alten Angeklagten soll allerdings anders als der 65-jährigen Angeklagten aus Kirchheimbolanden nicht bewusst gewesen sein, dass in einer solchen Abrechnung ein Verstoß gegen das gesetzliche Vermittlungsverbot liegt. Den Kranken- und Pflegekassen soll dadurch ein Schaden von insgesamt 58.684,23 Euro entstanden sein.

Die Angeklagten haben sich allesamt zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht weitgehend geständig eingelassen.

Mittwoch, 28.08.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.09.2019, 10.09.2019, 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

Donnerstag, 29.08.2019, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 14.08.2019 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 02.09.2019, 09.09.2019, 19.09.2019, 20.09.2019, 14.10.2019 und 18.10.2019.

Donnerstag, 29.08.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mettweiler wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Februar 2014 seiner damaligen Verlobten, die aufgrund einer Augenerkrankung ihr linkes Auge bereits vollständig verloren hatte, in seiner Wohnung im Verlaufe eines Streits mit der Faust mindestens einmal in das Gesicht geschlagen haben. Bei diesem Schlag soll der Angeklagte das verbliebene rechte Auge seiner damaligen Verlobten getroffen haben. Infolge des Schlages soll bei seiner damaligen Verlobten eine temporäre Erblindung des rechten Auges sowie ein irreversibler Sehkraftverlust auf dem rechten Auge von mindestens 30 Prozent eingetreten sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

Freitag, 30.08.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wendelsheim wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte, der eine Ausbildung zum Heizungsbauer absolviert hat, soll im Oktober 2013 einem Freund versprochen haben, in dessen Haus gegen Entgelt eine neue Heizung einzubauen. Die hierfür notwendigen Materialien habe der Angeklagte von seinem Arbeitgeber beziehen sollen. Der Freund des Angeklagten soll dem Angeklagten für den Bezug der Materialien einen Betrag von 10.700 Euro zur Verfügung gestellt haben. Jenen Geldbetrag soll der Angeklagte entgegen der Absprache mit seinem Freund nicht seinem Arbeitgeber übergeben, sondern für eigene Zwecke verwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.

Teilen

Zurück