Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2017

Montag, 28.08.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 15.08.2017 begonnene Prozess wegen Urkundenfälschung u.a. wird fortgesetzt.

Dienstag, 29.08.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll seine mittlerweile an einer Tumorerkrankung verstorbene Lebensgefährtin an Weihnachten 2016 mit einem Fleischerbeil verletzt haben, die Geschädigte habe hierdurch Schnittwunden am Arm, dem Schulterblatt und dem Nacken erlitten. Zu der Auseinandersetzung, bei der der Angeklagte erheblich alkoholisiert gewesen sei, sei es gekommen, weil die Geschädigte über einen Bordellbesuch des Angeklagten verärgert gewesen sei, der Angeklagte seinerseits eifersüchtig gewesen sei und davon ausgegangen sei, dass die Geschädigte mit einem Mitbewohner Sex gehabt habe.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass seine Lebensgefährtin auf ihn mit dem Fleischerbeil habe einschlagen wollen, er habe es ihr jedoch abnehmen können.

Mittwoch, 30.08.2017, 15:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 10.08.2017 begonnene Prozess wegen Geldwäsche wird fortgesetzt.

Donnerstag, 31.08.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 51, 49 und 23 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwei Nebenkläger geschlagen und getreten zu haben. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme konnte sich das Amtsgericht keine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten bilden. Gegen das freisprechende Urteil richtet sich die Berufung einer Nebenklägerin.

Freitag, 01.09.2017, 09.30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 28 Jahre alte, ganz erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen 72 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, wobei es in 20 Fällen beim Versuch geblieben sei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der seinerzeit erwerbslos gewesen sei, soll eine ihm flüchtig bekannte Zeugin unter Vorspiegelung von tatsächlich nicht vorhandenen persönlichen Notlagen dazu bewegt haben, ihm Geld zur Verfügung zu stellen, mit dem er seinen Lebensunterhalt habe bestreiten wollen. Tatsächlich habe ihm die Zeugin zwischen Januar und Juni 2016 bei insgesamt 52 Gelegenheiten Geldbeträge übergeben. Auch nachdem die Zeugin herausgefunden habe, dass der Angeklagte sie betrogen hatte, habe sie ihm zwischen Juni und August 2016 noch einmal in 20 Fällen Geld ausgehändigt. Insgesamt sei der Zeugin ein Schaden von 9.230,00 € entstanden, Aussichten, dass das Geld zurückgezahlt werden könnte, bestünden nicht.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Teilen

Zurück