Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2018

Dienstag, 28.08.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 46 Jahre alten, nicht vorbestrafen Angeklagten aus den Niederlanden wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen in einem Fall mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Dezember 2013 mit einem Drogenhändler aus Deutschland ein größeres Drogengeschäft getätigt haben. Der Drogenhändler aus Deutschland sei nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme gegenüber dem Angeklagten zu dem Angeklagten nach Holland gefahren und habe diesem 29.000 Euro übergeben. Der Angeklagte habe daraufhin seinen Lieferanten angerufen und zugunsten des Angeklagten zwei Tage später 5 Kilogramm Marihuana besorgt. Die 5 Kilogramm Marihuana habe der Angeklagte in Holland zwei Drogenkurieren zum Transport nach Deutschland übergeben. Um die Einfuhr nach Deutschland zu sichern, habe der Angeklagte das Transportfahrzeug der Drogenkuriere mit seinem Fahrzeug bis zur deutschen Grenze begleitet. Der deutsche Drogenhändler habe dem Angeklagten für die Lieferung und die Begleitung des Transports der Drogen nach Deutschland vereinbarungsgemäß einen Betrag in der Größenordnung zwischen 300 Euro und 500 Euro gezahlt.

Ferner soll der Angeklagte im Januar 2014 erneut mit dem bereits angesprochenen Drogenhändler aus Deutschland ein Drogengeschäft vorgenommen. Nach vorheriger Kontaktaufnahme des deutschen Drogenhändlers hätten sich der Angeklagte und der deutsche Drogenhändler in Stromberg getroffen. Der deutsche Drogenhändler habe dem Angeklagten 19.000 Euro übergeben. Der Angeklagte sei daraufhin zurück nach Holland gefahren, habe einen Lieferanten kontaktiert und diesen um die Lieferung von über 3 Kilogramm Marihuana gebeten. Das Marihuana sei sodann in Holland zwei Drogenkurieren übergeben worden, welche die Betäubungsmittel nach Deutschland hätten bringen sollen. Auf der Fahrt von Holland nach Deutschland seien die beiden Kuriere in Höhe der Raststätte Brohltal West von der Polizei, nach vorheriger Observation, angehalten und festgenommen worden.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er in Holland im Dezember 2013 und Januar 2014 zugunsten des besagten Drogenhändlers aus Deutschland Marihuana übergeben habe. Er sei jedoch im Hinblick auf die übergebenen Drogen nicht der Vertragspartner des deutschen Drogenhändlers gewesen, sondern er habe dem deutschen Drogenhändler lediglich Betäubungsmittellieferanten aus Holland vermittelt. Insbesondere habe er auf die Verhandlungen keinerlei Einfluss gehabt. Auch habe er für die Vermittlung keine Gegenleistung erhalten oder gefordert, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten erhalten.

Fortsetzungstermin ist auf den 10.09.2018 bestimmt.

Donnerstag, 30.08.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 39 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Düsseldorf wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Weiterhin hat das Amtsgericht die Führerscheinbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2016 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Er habe seine Fahrt in Düsseldorf begonnen und das Fahrziel sei Frankfurt am Main gewesen. Im Bereich der Tank- und Rastanlage Hunsrück West sei der Angeklagte einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Der Angeklagte habe keine gültige Fahrerlaubnis gehabt und zudem unter erheblichem Betäubungsmitteleinfluss gestanden. Ferner habe er ohne behördliche Genehmigung 0,12 g Chrystal Meth, 0,35 g Amphetamin und 3,1 g Marihuana bei sich geführt.

Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht gestanden.

Freitag, 31.08.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Litauen, wegen schweren Bandendiebstahls in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer litauischen Bande sein, die sich zur Begehung von Diebstählen von Betonmischfahrzeugen zusammengeschlossen habe. Die Aufgabe des Angeklagten bei der Begehung der Diebstähle sei gewesen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Firmen auszukundschaften, auf deren Betriebsgelände Betonspezialfahrzeuge abgestellt seien. Darüber hinaus sei dem Angeklagten, der einen Abschluss als Bauvermessungsingenieur hat, die Aufgabe zugekommen, die entwendeten Fahrzeuge technisch so umzurüsten, dass sie nicht mehr als Originalfahrzeuge zu erkennen gewesen und dem ursprünglichen Eigentümer nicht mehr zuzuordnen seien. Schließlich habe der Angeklagte die anderen Bandenmitglieder bei den Überführungsfahrten der entwendeten Fahrzeuge zum Hafen nach Antwerpen mit seinem Fahrzeug begleiten sollen, um eine Observation der Überführung durch die Polizei zu beobachten und die anderen Bandenmitglieder wieder zurück nach Deutschland zu bringen.

Entsprechend dieser Aufgabenzuweisung soll der Angeklagte im Juli 2016 an dem Diebstahl eines Betonmischer-Lkws im Wert von 75.000 Euro von dem Firmengelände einer in Bad Kreuznach ansässigen Firma mitgewirkt haben. Insbesondere soll der Angeklagte den entwendeten Betonmischer-Lkw technisch und baulich so verändert haben, dass er bei einer Kontrolle nicht als gestohlenes Fahrzeug erkannt würde. So seien die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgetauscht, Fahrzeugaufschriften entfernt oder überklebt sowie ein neues Steuergerät eingebaut worden. Ferner soll der Angeklagte mit dem Privat-Pkw seiner Ehefrau den Transport des Betonmischer-Lkws zum Hafen nach Antwerpen begleitet haben. Das Fahrzeug habe von dort nach Ägypten verfrachtet werden sollen und der Angeklagte habe von dem zu erzielenden Kaufpreis 1.300 Euro erhalten sollen. Die Polizei habe aber mittels GPS-Ortung die Überführung des Fahrzeuges nach Antwerpen an der Autobahnraststätte Kapellen in Luxemburg stoppen können und dabei sodann den Angeklagten sowie ein weiteres Bandenmitglied festgenommen.

Im August 2016 soll der Angeklagte zudem ein Zimmer in einem Hostel in Büchenbeuren unter Angabe falscher Personalien gemietet haben. Die Meldebescheinigung des Hostels soll er unter dem falschen Namen unterzeichnet haben und einen auf diesen Namen lautenden gefälschten litauischen Pass bei sich geführt haben.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht im Wesentlichen gestanden. Im Hinblick auf den Diebstahl des Betonmischer-Lkws hat er sich dahingehend eingelassen, dass seine Aufgabe lediglich darin bestanden hätte, den Transport zum Hafen nach Antwerpen zu begleiten.

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