Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 24.08.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19

Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 25.08.2020 und 27.08.2020.

 

Montag, 24.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1024 Js 10488/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 35 Jahre alte, mehrfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Alzey wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung unter Einbeziehung einer zuvor ergangenen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Wegen weiteren Beleidigungen, sowie Beleidigungen in Tateinheit jeweils mit Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde die Angeklagte zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Die Angeklagte soll von Juni bis September 2019 ihre Nachbarin in mehreren Fällen beleidigt haben u.a. als „Drecksfotze“ und „Schlampe“. Sie soll zudem gedroht haben, ihre Nachbarin abzustechen und sich dabei mit einem langen Küchenmesser in der Hand vor ihre Wohnungstüre gestellt haben. Auch andere Nachbarn soll die Angeklagte beleidigt und körperlich angegriffen haben. Die in diesen Fällen hinzugerufenen Polizeibeamten soll die Angeklagte ebenfalls beleidigt haben, u.a. als „Wichser“ und „Arschlöcher“. Sie soll sich der Ingewahrsamnahme durch die Polizei widersetzt und nach den Polizeibeamten getreten haben. Die Angeklagte soll zudem gedroht haben, die Polizeibeamten „abzufackeln“. Die Angeklagte soll in allen Fällen alkoholbedingt enthemmt gewesen sein.

Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.

 

Dienstag, 25.08.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19

Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 27.08.2020.

 

Mittwoch, 26.08.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 4810/18

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 47 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in acht Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, insbesondere mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Zudem soll der Angeklagte ein Kraftfahrzeug geführt haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte soll beschlossen haben zur Finanzierung seiner Drogensucht und seines Lebensunterhaltes Betäubungsmittel in größeren Mengen über das Darknet zu beziehen. Er soll beabsichtigt haben die Betäubungsmittel teilweise zum Weiterverkauf mit Gewinn und teilweise zum Eigenkonsum zu verwenden. Hierzu soll er von Mitte Mai 2016 bis Ende Mai 2018 mehrfach über das Darknet Amphetamin, Ecstasy-Tabletten, Haschisch, Marihuana, Kokain, LSD und andere Betäubungsmittel erworben haben. Zudem soll er Mitte Januar 2018 unter Betäubungsmitteleinfluss und in dem Wissen keine Fahrerlaubnis zu besitzen mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Ende Mai 2018 soll der Angeklagte verschiedene Betäubungsmittel in seiner Wohnung verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Donnerstag, 27.08.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19

Der am 03.07.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 27.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1041 Js 17758/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 55 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wallhausen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang August 2019 einen Polizeibeamten als „Flachwichser“ bezeichnet haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er nicht den Polizeibeamten, sondern eine andere, nicht anwesende, Person mit der Beleidigung bedacht habe.

 

Freitag, 28.08.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.08.2020, 21.09.2020 und 02.10.2020.

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