Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2021

Dienstag, 31.08.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 17891/18

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, in fünf Fällen als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben zu haben, in fünf Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in einem Fall Betäubungsmittel unerlaubt besessen zu haben.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Zeitraum August 2018 bis Dezember 2019 an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag ein Kilogramm Haschisch und ein Kilogramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte im Zeitraum August 2018 bis Dezember 2019 an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag 5 Kilogramm Marihuana und Haschisch erworben und dieses sodann mit Gewinn weiterveräußert haben.

Fall 3:

Im Herbst 2019 soll der Angeklagte drei Kilogramm Marihuana erworben und dieses in der Folgezeit mit Gewinn weiterveräußert haben.

Fall 4:

Ende September 2018 soll der Angeklagte einem zum damaligen Zeitpunkt fünfzehnjährigen Jungen in Kenntnis des Alters des Jungen 50 Gramm Amphetamin verkauft haben.

Fälle 5-8:

Im Zeitraum von August bis September 2018 soll der Angeklagte an einen zum damaligen Zeitpunkt siebzehnjährigen Jungen in Kenntnis des Alters des Jungen in drei Fällen jeweils zwei Gramm Amphetamin und in einem weiteren Fall zehn Gramm Amphetamin verkauft haben.

Fall 9:

Im Oktober 2019 soll der Angeklagte mindestens 80 Gramm Amphetamin in seiner Wohnung zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt haben.

Fall 10:

Mitte September 2019 soll der Angeklagte an einen Abnehmer 1,33 Gramm Amphetamin verkauft haben.

Fall 11:

Anfang Juni 2019 soll der Angeklagte an einen Abnehmer einen Joint verkauft haben.

Fall 12:

Ende September 2019 soll der Angeklagte bei einem Drogenhändler 15 Gramm Amphetamin und 25 Gramm Marihuana zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bestellt haben.

Fall 13:

Ende August 2019 soll der Angeklagte 1000 Ecstasy-Pillen zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt haben.

Fall 14:

Anfang Dezember 2019 soll der Angeklagte im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung in seiner rechten Hosentasche 3,8 Gramm Amphetamin und in einem Rucksack 3,58 Gramm Haschisch verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind auf den 01.09.2021, 15.09.2021 und den 29.09.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 01.09.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 17891/18

Der am 31.08.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.09.2021 und den 29.09.2021 bestimmt worden.


Donnerstag, 02.09.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 2971/20

Der am 16.08.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 02.09.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 12982/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 38 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Hasselbach wegen Betrugs in 5 Fällen unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Weiterhin hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll auf bisher unbekannte Weise über das Clearnet an die Kreditkartendaten einer Frau gelangt sein. Unter Verwendung der Kreditkartendaten dieser Frau soll der Angeklagte im Anschluss daran im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte Mai 2019 in fünf Fällen bei verschiedenen Internetanbietern Waren im jeweils zwei- bis dreistelligen Eurobereich bestellt haben. Der Frau, deren Kreditkartendaten der Angeklagte unbefugt verwendet haben soll, soll dadurch ein Schaden in Höhe von 1.103,36 Euro entstanden sein.

Weiterhin soll der Angeklagte Ende Juni 2020 in seiner Wohnung in Hasselbach 0,44 Gramm Amphetamin verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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