Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2022

Montag, 29.08.2022, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 2124/22

Der am 05.08.2022 begonnene Prozess wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 06.09.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 30.08.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 Ks 1022 Js 4069/17 (2)

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat eine 56 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Heimbach wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch als Person über 21 Jahren an Personen unter 18 Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach soll die Angeklagte seit dem Jahr 2014 im Kühlschrank ihrer Wohnung eine mit der Aufschrift „Waldmeister Getränkesirup“ beschriftete Flasche mit einer grünen Flüssigkeit, in welcher tatsächlich eine Polamidonlösung enthalten gewesen sein soll, ohne einen entsprechenden Warnhinweis oder eine besondere Kennzeichnung auf der Flasche aufbewahrt haben. Ende Januar 2017 soll die Angeklagte einem Freund ihres damals 14 Jahre alten Sohnes gestattet haben, in ihrer Wohnung in Heimbach den 16. Geburtstag des Freundes des Sohnes zu feiern. Hierbei soll sie gegenüber den überwiegend jugendlichen Gästen ausdrücklich und ohne Einschränkungen erklärt haben, dass diese nicht schüchtern sein müssen und sich überall, auch am Kühlschrank bedienen dürfen. Dass die Poladimonlösung im Kühlschrank abgestellt gewesen sei, soll der Angeklagten in Vergessenheit geraten sein. Im Rahmen der Feier sollen sodann drei Gäste der Feierlichkeiten aus der im Kühlschrank befindlichen Flasche mit der Aufschrift „Waldmeister Getränkesirup“ getrunken haben. Zwei dieser Gäste soll infolgedessen im Verlaufe des Abends schlecht geworden sein. Jene beiden Gäste hätten sich sowohl an dem Abend als auch an dem Folgetag mehrfach übergeben müssen. Ein weiterer Gast, der zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt war, soll am Folgetag infolge der Intoxikation durch das Polamidon aufgrund eines daraus resultierenden zentralen Regulationsversagens verstorben sein.

Weiterhin soll die Angeklagte nach den Feststellungen der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach im Rahmen der Feierlichkeiten Ende Januar 2017 einen Joint für die überwiegend minderjährigen Jugendlichen gedreht haben, wobei das in die Joints gefüllte Haschisch von den Gästen selbst gestammt haben soll. Die Angeklagte soll dabei Kenntnis gehabt haben, dass der Joint die Runde machen würde und auch die minderjährigen Gäste von dem Joint konsumieren würden.

Auf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen, soweit die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt worden ist, sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 31.08.2022, 20.09.2022 und den 22.09.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 30.08.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 2345/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 35 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.750,00 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll Anfang November 2020 in einem Radiointerview gegenüber einem Radiosender aus Freiburg geäußert haben, dass ein von ihr namentlich benannter Mitarbeiter der Ausländerbehörde alle pakistanischen Staatsangehörigen einfach so, manchmal ohne Grund, abschieben würde. Mit jener Äußerung, die an den beiden Folgetagen im Radio gesendet worden sei, soll die Angeklagte dem namentlich benannten Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Wahrheit zuwider unterstellt haben, dass dieser rechtsgrundlose und willkürliche Abschiebungen von pakistanischen Staatsangehörigen vornehme.

Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Dienstag, 30.08.2022, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 12985/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 54 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Breitenthal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von insgesamt 7.500,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang September 2021 in zwei Fällen mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr im Landkreis Birkenfeld teilgenommen haben und dabei jeweils in Kenntnis gewesen sein, die für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderliche Fahrerlaubnis nicht zu besitzen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht weitgehend geständig eingelassen.

 

Mittwoch, 31.08.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 Ks 1022 Js 4069/17 (2)

Der am 30.08.2022 begonnene Prozess wegen fahrlässiger Tötung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 20.09.2022 und den 22.09.2022 bestimmt worden.


Donnerstag, 01.09.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 2828/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Marseille in einer Vielzahl von Fällen Bandendiebstahl sowie tatmehrheitlich hierzu ebenfalls in einer Vielzahl von Fällen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug bzw. versuchten, gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug vor.

Der Angeklagte soll seit Ende des Jahres 2019 Mitglied einer professionellen und strukturierten Bande gewesen sein, deren Ziel es gewesen sei, Vermögenswerte von Bankkunden durch sog. „Shoulder-Surfing“ zu erlangen. Im Zeitraum von Ende Februar 2020 bis Mitte Juli 2020 soll der Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen bei der Ausführung des „Shoulder-Surfings“ in zahlreichen Bankfilialen in Deutschland, unter auch in mehreren Bankfilialen im Landkreis Bad Kreuznach, aktiv mitgewirkt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 09.09.2022, 15.09.2022, 05.10.2022, 12.10.2022, 13.10.2022, 02.11.2022 und den 10.11.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 02.09.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1021 Js 913/21 (2)

Der am 24.08.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Bandenhehlerei wird fortgesetzt.

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