Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 35. Kalenderwoche 2025

Montag, den 25.08.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 11193/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Winterburg vom Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Last gelegt, Mitte August 2023 mit seinem Motorrad aus Richtung Winterburg kommend in Fahrtrichtung Rehbach gefahren zu sein. Am Ausgang einer Rechtskurve habe er infolge der tiefstehenden Sonne und der diesen Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit eine vor ihm fahrende Radfahrerin übersehen und sei auf diese aufgefahren. Die Radfahrerin sei hierdurch gestürzt und habe sich eine traumatische Ruptur der Hauptschlagader mit hohem Blutverlust zugezogen. Sie sei unmittelbar an der Unfallstelle verstorben.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Tatvorwurf freigesprochen, weil es nicht habe ausschließen können, dass die Radfahrerin auch dann vom Motorrad des Angeklagten erfasst worden und an den dabei erlittenen Verletzungen verstorben wäre, wenn der Angeklagte sich verkehrsgerecht verhalten hätte, also seine Geschwindigkeit, die nicht überhöht gewesen sei, im Zeitpunkt der Blendung durch die Sonne durch sofortiges Einleiten einer Vollbremsung vermindert hätte.

 

Dienstag, den 26.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7 

Az: 2 KLs 1025 Js 11159/23

Der am 30.07.2025 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 29.08.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 27.08.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1043 Js 10743/24

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 45 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Mitte Juni 2024 seien drei Männer gemeinsam mit einem Pkw zu der Wohnanschrift der Tochter des Angeklagten in Bad Sobernheim gefahren, um eine Meinungsverschiedenheit über eine mögliche Affäre der Tochter des Angeklagten, die mit einem dieser Männer eine Beziehung geführt habe und mit einem anderen dieser Männer die mögliche Affäre gehabt haben soll, zu klären. Dort angekommen sei der Angeklagte erschienen, habe die Beifahrertür des Fahrzeuges geöffnet und dem auf dem Beifahrersitz sitzenden Mann, bei welchem es sich weder um den Lebensgefährten seiner Tochter noch um den Mann, mit welchem seine Tochter die mögliche Affäre gehabt haben soll, gehandelt habe, unvermittelt mit der Faust einmal in das Gesicht geschlagen. Danach habe er den Mann am Hals gepackt und ihn mittels eines Würgegriffs aus dem Fahrzeug gezerrt. Im Anschluss daran sei der Lebensgefährte seiner Tochter dazwischengegangen und habe dem Angeklagten mitgeteilt, dass dies die falsche Person sei. Der Angeklagte habe als Reaktion hierauf von dem Mann abgelassen und sei mit seinem Fahrrad davongefahren.

Fall 2:

Nur kurze Zeit später sei der Angeklagte jedoch wieder an die Örtlichkeit zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt habe der Mann, mit welchem seine Tochter die mögliche Affäre gehabt haben soll, bereits auf der Rückbank in dem Pkw gesessen. Nach einem kurzen Gespräch mit seiner Tochter habe der Angeklagte die hintere Autotür geöffnet und mindestens zweimal mit der Faust auf jenen Mann eingeschlagen. Als der Lebensgefährte seiner Tochter dazwischen habe gehen wollen, soll der Angeklagte sich zu der gegenüberliegenden Autotür begeben haben und mindestens zweimal auf den Mann, mit welchem seine Tochter die mögliche Affäre gehabt haben soll, eingetreten und ihn hierbei im Beinbereich und am Oberarm getroffen haben.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim bestritten, die beiden Männer geschlagen zu haben.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 04.09.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 28.08.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1042 Js 8707/24 jug

Der am 22.08.2025 beginnende Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (in nicht geringer Menge) wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.09.2025, 29.09.2025, 06.10.2025, 15.10.2025, 03.11.2025, 10.11.2025, 12.11.2025 und den 18.11.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 29.08.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1025 Js 11159/23

Der am 30.07.2025 begonnene Prozess wegen schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.

Teilen

Zurück