Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 36. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 05.09.2017, 09:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 34 Jahre alten, erheblich, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn, der sich in Untersuchungshaft befindet, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 12 Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der selbst drogenabhängig sei, soll sich Mitte 2016 von einem ebenfalls drogenabhängigen Bekannten dazu überreden haben lassen, durch den Handel mit Amphetamin seinen Lebensunterhalt aufzubessern. In der Folge habe er bei zwölf Gelegenheiten in Bad Kreuznach Amphetamin gekauft und mit Gewinn weiterveräußert.
Ab Ende 2016 habe der Angeklagte im sog. „Darknet“ bei vier Gelegenheiten größere Mengen Amphetamin, insgesamt knapp ein Kilogramm, erworben, um dieses mit Gewinn zu veräußern.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Mittwoch, 06.09.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirf dem 34 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten, der sich in dieser Sache seit März 2017 in Untersuchungshaft befindet, schweren Raub in zwei tateinheitlichen Fällen vor. Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte im August 2016 einen Wohnwagen auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach betreten haben und den dort übernachtenden zwei Geschädigten unter Vorhalten eines Küchenmessers und einer Gabel, wobei er die Geschädigten auch mit dem Tode bedroht habe, jeweils ein Mobiltelephon abgenommen haben. Der Angeklagte hat die Tat vor dem Haftrichter in Abrede gestellt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 12.09.2017

Donnerstag, 07.09.2017, 09:30 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer - Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 22 Jahre alten, - auch einschlägig - vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen, davon in vier Fällen wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll zwischen Juli 2014 und April 2015 Marihuana (Fälle 1 – 4) - davon in drei Fällen jeweils ein Kilogramm - sowie zwei Kilogramm Amphetamin (Fall 5) erworben haben, um dieses weiter zu veräußern oder weiter veräußern zu lassen.
Im Oktober 2015 soll der Angeklagte einen Zeugen auf dem Parkplatz einer Diskothek in Bad Kreuznach mit einem Baseballschläger geschlagen haben, wobei der Zeuge den mit voller Wucht in Richtung seines Kopfes geführten Schlag gerade noch mit dem Unterarm habe abfangen können (Fall 6). Der Zeuge habe eine Fraktur des Armes erlitten.
Wegen des dem Angeklagten ebenfalls vorgeworfenen Erwerbs von jeweils einem Kilogramm Amphetamin in drei Fällen, hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, da ihm der Vorwurf nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit habe nachgewiesen werden können.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 13.09.2017, 20.09.2017

Donnerstag, 07.09.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht hat den 29 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Es hat sich nach der Vernehmung von Zeugen nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit davon überzeugen können, dass der Angeklagte im Oktober 2016 einem Zeugen mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Gegen das freisprechende Urteil richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft.

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