Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 36. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 31.08.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1044 Js 16613/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 33 Jahre alten, vorbestraften und derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, durch 13 selbstständige Handlungen gemeinschaftlich handelnd einen schweren Bandendiebstahl begangen zu haben.

Der Angeklagte soll Teil einer litauischen Tätergruppierung sein, die sich im Zeitraum Mai 2017 bis Dezember 2017 zur fortgesetzten Begehung von Kraftfahrzeugdiebstählen der Marke Mercedes-Benz zusammengeschlossen haben soll. Dabei sollen sich der Angeklagte und eine weitere, gesondert verfolgte, Person zu den jeweiligen Tatorten begeben haben und unter Zuhilfenahme eines Spreizkissens die ordnungsgemäß verschlossenen Fahrzeuge geöffnet haben. Anschließend sollen sie mitgeführte Zündschlösser eingebaut haben, um die Fahrzeuge mit einem zuvor durch entsprechende Software angelernten Schlüssel fortbewegen zu können. Die Fahrzeuge sollen sodann an weitere Bandenmitglieder übergeben, von diesen nach Litauen überführt und dort gewinnbringend weiterverkauft worden sein. Der Angeklagte und die weitere, gesondert verfolgte, Person sollen in 12 Fällen einen PKW Mercedes-Benz entwendet haben. In einem Fall entwendete der Angeklagte gemeinsam mit der weiteren, gesondert verfolgten, Person lediglich das Multimediadisplay und die beiden Außenspiegel.

Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Montag, 31.08.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 2078/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach einen jetzt 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2020 zwei Flaschen Wein konsumiert haben und danach mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Eine dritte Flasche Wein soll er noch im Fahrzeug konsumiert haben. Um einer Polizeikontrolle zu entgehen soll der Angeklagte vor dem Polizeifahrzeug geflüchtet sein und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und einen Unfall ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge verursacht haben.

Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen.

 

Montag, 31.08.2020, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 4810/18

Der am 26.08.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.09.2020 und 14.09.2020.

 

Mittwoch, 02.09.2020, 11:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 2019/19

Der am 19.08.2020 begonnene Prozess wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 03.09.2020.

 

Donnerstag, 03.09.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 2019/19

Der am 19.08.2020 begonnene Prozess wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wird fortgesetzt.

 

Freitag, 04.09.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 4810/18

Der am 26.08.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 14.09.2020.

Teilen

Zurück