Montag, 06.09.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 3031/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2018 mit einem Kraftfahrzeug zwei weibliche Bekannte von einer Feier in Idar-Oberstein zu einem Supermarkt in Idar-Oberstein gefahren haben, um Zigaretten zu kaufen. Der Angeklagte soll hierbei nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein und sich dessen auch bewusst gewesen sein.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten. Er habe zum Tatzeitpunkt kein Auto gehabt und könne sich an den Abend auch kaum erinnern.
Montag, 06.09.2021, 13:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 10085/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Litauen die Begehung gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls in 31 Fällen vor.
Der Angeklagte soll Mitglied einer litauischen Bande sein, die den Zweck verfolgt, Kraftfahrzeuge zu entwenden.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mai 2017 bis November 2018 unter anderem im Umkreis Bad Kreuznach zusammen mit einem weiteren, bereits vor dem Landgericht Bad Kreuznach verurteilten Bandenmitglied, in 31 Fällen verschlossene Kraftfahrzeuge fremder Personen der Marke Mercedes Benz mit Hilfe eines Spreizkissens geöffnet und unter Einbau neuer Zündschlösser und eines speziell hierfür angefertigten Zündschlüssels entwendet haben. Die entwendeten Fahrzeuge sollen sodann von weiteren Bandenmitgliedern nach Litauen überführt worden sein.
Durch die vorgenannten Taten soll insgesamt ein Schaden in Höhe von 605.700 Euro entstanden sein.
Der Angeklagte hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 10.09.2021, 04.10.2021 und den 25.10.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 09.09.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 10951/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 7 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte August 2018 in seiner Wohnung im Gefrierfach drei Gramm Amphetamin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs sowie zum Eigenkonsum verwahrt haben.
Fall 2:
Der Angeklagte soll Mitte August 2018 einem Abnehmer 2 Gramm Cannabis zum Verkauf angeboten haben. Weiterhin soll der Angeklagte aus demselben Vorrat noch 7 bis 8 Gramm Marihuana zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs und des Eigenkonsums in seinem Besitz gehabt haben.
Fall 3:
Der Angeklagte soll Ende August 2018 an einen Abnehmer 2 Gramm Amphetamin verkauft haben.
Fall 4:
Der Angeklagte soll Ende August 2018 einem Abnehmer 100 Gramm Haschisch zum Preis von 200 Euro angeboten haben.
Fall 5:
Der Angeklagte soll Mitte August mit einem Drogenhändler Verhandlungen über den Kauf von 200 g Marihuana zum Preis von 200 Euro geführt haben, um das Marihuana anschließend weiterverkaufen zu können.
Fall 6:
Ende August 2018 soll der Angeklagte an einen Abnehmer 100 Gramm Haschisch zum Preis von 250 Euro angeboten haben.
Fall 7:
Mitte August 2018 soll der Angeklagte an einen Abnehmer 200 Gramm Cannabis zum Preis von 3 Euro pro Gramm angeboten haben.
Fall 8:
Ende August 2018 soll der Angeklagte an einen Abnehmer zwei Gramm Marihuana und ein Gramm Amphetamin zum Kauf angeboten haben.
Fall 9:
Ferner soll der Angeklagte Mitte August 2018 einem Abnehmer 100 Gramm Amphetamin zum Preis von 350 Euro zum Verkauf angeboten haben.
Fall 10:
Schließlich soll der Angeklagte Mitte August 2018 einem Abnehmer 100 Gramm Cannabis zum Preis von 400 Euro zum Verkauf angeboten haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen überwiegend geständig eingelassen.
Freitag, 10.09.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 10085/19
Der am 06.09.2021 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.10.2021 und den 25.10.2021 bestimmt worden.
Freitag, 10.09.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 16568/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 77 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Betruges in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte soll im Jahr 2001 einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt in Bad Kreuznach gestellt haben, welcher zugunsten der Angeklagten positiv beschieden wurde. Hierbei soll die Angeklagte bewusst verschwiegen haben, dass sie bereits seit dem Jahr 1999 in Russland eine laufende Rente bezieht. Jenen Umstand soll die Angeklagte auch im Rahmen der von ihr in nicht verjährter Zeit beim Sozialamt in Bad Kreuznach gestellten Anträge auf Weiterbewilligung der Sozialhilfe in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils bewusst verschwiegen haben. Im Zuge des Verschweigens des Bezugs der laufenden Rente in Russland soll der Angeklagten vom Sozialamt in Bad Kreuznach insgesamt ein Betrag in Höhe von 26.736,06 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden sein.
Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, dass sie die russische Rente nicht absichtlich verschwiegen habe. Sie habe nicht gewusst, dass sie die Rente in ihren Anträgen hätte angeben müssen.