Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 36. Kalenderwoche 2024

Montag, den 02.09.2024. 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 5689/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Meisenheim wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte April 2023 eine E-Mail an das Funktionspostfach der Ausländerbehörde des Landkreises Bad Kreuznach gesendet haben, in welcher er die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach durch eine auf ihr äußeres Erscheinungsbild bezogene Äußerung persönlich herabgewürdigt haben soll.

Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Montag, den 02.09.2024, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 16546/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen Urkundenfälschung und wegen Anstiftung zur unrichtigen Dokumentation nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende November 2021 in einer Apotheke in Birkenfeld einen auf seinen früheren Namen ausgestellten gelben Impfausweis vorgelegt haben, in welchem zwei tatsächlich nicht erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen bescheinigt gewesen seien. Dem Angeklagten sei hierbei bewusst gewesen, dass die Bescheinigungen nicht durch eine berechtigte Person des Impfzentrums, sondern durch eine nicht identifizierte andere, hierzu nicht berechtigte Person vorgenommen worden seien. Der Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, die Beschäftigten der Apotheke über die angeblich erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen zu täuschen, um ein digitales COVID-19-Zertifikat zu erhalten.

Fall 2:

Ferner soll sich der Angeklagte Ende November 2021 über seine Mutter, die in einem Corona-Schnelltestzentrum in Birkenfeld gearbeitet habe, einen falschen negativen Schnelltest organisiert haben, um damit einen Bankbesuch durchführen zu können.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 03.09.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Bad Kreuznach in zwei Fällen eine schwere Brandstiftung, in einem Fall einen Diebstahl mit Waffen, in sechs weiteren Fällen Diebstahl, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, in Tatmehrheit mit Unterschlagung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen vor.

Der Angeklagten wird unter anderem zur Last gelegt, Mitte Juni 2023 nach einem Streit mit ihrer Mutter in dem Keller eines Mehrfamilienhauses in Bad Kreuznach, in welchem ihre Mutter wohnhaft gewesen sei, eine dort an der Wand aufeinandergestapelte Couchgarnitur in Brand gesetzt zu haben. Sie habe dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass sich der Brand ausbreiten und zu Schäden im Haus führen würde. Infolge der Ausbreitung des Brandes seien in dem Haus Brand- und Rußschäden mit einem Gesamtschadenswert von 130.000 Euro entstanden.

Ferner wird der Angeklagten unter anderem zur Last gelegt, Anfang Februar 2024 in ein bewohntes Haus in Bad Kreuznach unberechtigt eingedrungen zu sein. Aus dem Haus soll sie mehrere Gegenstände, hinsichtlich derer sie aus nicht bekannten Gründen davon ausgegangen sei, dass diese ihr gehören würden, aus dem Haus getragen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt haben. Aus ebenfalls nicht bekannten Gründen soll sie sodann mehrere in dem Flur des Hauses gelagerte Gegenstände in Brand gesetzt haben. Das Gebäude, welches einen Wert von ca. 740.000 Euro gehabt habe, sei schließlich im Zuge der Ausbreitung des Brandes vollständig ausgebrannt und nicht mehr bewohnbar.

Fortsetzungstermine sind auf den 04.09.2024, 11.09.2024, 12.09.2024 und den 01.10.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 04.09.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 1563/24

Der am 03.09.2024 beginnende Prozess wegen schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.09.2024, 12.09.2024 und den 01.10.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 06.09.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 15241/23 jug

Der am 16.08.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 09.09.2024 bestimmt worden.

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