Dienstag, den 02.09.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1022 Js 8538/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 33 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen einer Vielzahl von Sexualdelikten (15 Fälle) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 2020 über das Internet mit zahlreichen Kindern gechattet haben. Mit diesen habe er zunächst Videospiele gespielt oder sich über Alltagsdinge ausgetauscht. Im weiteren Verlauf sei er dann dazu übergegangen, die Kinder aufzufordern Nacktbilder von sich oder Videos, auf welchen sie onanieren, zu schicken oder sexuelle Handlungen an sich während der Durchführung von Videotelefonaten durchzuführen. Während der Videotelefonate habe er die sexuellen Handlungen der Kinder mehrfach gefilmt. Außerdem habe er den Kindern pornographische Dateien, vor allem kinderpornographische Bild- und Videodateien, geschickt. Der Angeklagte habe hierbei jeweils vom tatsächlichen Alter der Kinder Kenntnis gehabt.
Zudem seien bei einer bei dem Angeklagten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung Mitte Juli 2020 auf unterschiedlichen Datenträgern diverse kinderpornographische Bild- und Videodateien festgestellt worden.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Donnerstag, den 04.09.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 10743/24
Der am 27.08.2025 beginnende Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung wird fortgesetzt.